Politik

Reform der Organspende: Gesetzgebungsverfahren ausgelöst

  • Freitag, 14. August 2026
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Berlin – Die Abgeordneten des Bundestages werden voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Parteigrenzen hinweg und allein ihrer persönlichen Ansicht folgend über eine Reform der Organspende entscheiden.

Die Initiatoren des interfraktionellen Gruppenantrags, der die Einführung einer Widerspruchsregelung vorsieht, reichten gestern offiziell ihren Gesetzentwurf beim Parlament ein und lösten damit das Gesetzgebungsverfahren aus.

Nach der parlamentarischen Sommerpause kann damit die erste Lesung stattfinden. Eine Orientierungsdebatte, bei der auch die Gegenseite ihre Argumente darlegen konnte, fand kurz vor der Sommerpause, am 25. Juni, im Bundestag statt.

Seitdem haben fast 250 Abgeordnete der demokratischen Fraktionen den Entwurf der Gruppe, die einen Paradigmenwechsel bei der Organspende erreichen will, mitunterzeichnet. Zu ihren Initiatoren gehören Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).

Die Unterstützung zu einem so frühen Zeitpunkt wertet der Neurologe und Grünen-Abgeordnete Grau als positives Zeichen. „Das ist ein ganz starkes Signal, insbesondere für die über 8.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende“, sagte er.

„Wir haben in Deutschland seit Jahrzehnten zu wenige Organspenden und profitieren von Organen aus Nachbarländern, die alle die Widerspruchslösung haben.“ Mit der Widerspruchslösung werde sich die Chance auf ein Spenderorgan für viele Menschen in unserem Land erhöhen, meinte der Arzt.

Schließlich sei bei der großen Mehrzahl der im Hirntod Verstorbenen in Deutschland keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung bekannt und die Angehörigen müssten nach dem „mutmaßlichen Willen“ des beziehungsweise der Verstorbenen entscheiden, den sie aber meist gar nicht rekonstruieren könnten, so Grau.

Nach dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung würden künftig auch Menschen als Spenderinnen und Spender infrage kommen, die einer Organentnahme nicht aktiv widersprochen haben.

Bislang gilt in Deutschland eine Entscheidungsregelung. Danach dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Organspende ausdrücklich zugestimmt hat oder der Wille anderweitig eindeutig festgestellt werden kann.

Zudem wurden gesetzliche und strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Organspendezahlen unternommen. Diese hätten aber nicht zu der notwendigen Trendwende bei der Organspende geführt, sagte heute Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitinitiator des Gesetzentwurfs zur Widerspruchsregelung.

Im vergangenen Jahr hätten 985 Organspenderinnen und Organspender 8.199 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten gegenübergestanden, verdeutlichte er. Gleichzeitig stünden rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent hätten ihre Entscheidung dokumentiert. „Diese Lücke zwischen grundsätzlicher Bereitschaft und tatsächlich erklärtem Willen müssen wir schließen“, so der Arzt und SPD-Politiker.

Schweigen dürfe jedoch nicht als Zustimmung gewertet werden, meint dagegen eine andere Gruppe von Abgeordneten mehrerer Fraktionen um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU).

Sie halten die Widerspruchsregelung für einen Eingriff in Grundrechte und sprechen sich in einem eigenen Antrag für Freiwilligkeit, bessere Aufklärung und Erleichterungen bei der Dokumentation des eigenen Willens aus. Diesen verstehen sie ausdrücklich als Gegenposition zur Widerspruchsregelung, wie die Orientierungsdebatte im Juni zeigte.

Neu ist der Anlauf für einen Paradigmenwechsel bei der Organspende in Deutschland und die Einführung einer Widerspruchsregelung nicht. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte eine interfraktionelle Gruppe einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung in den Bundestag eingebracht. Dieser kam jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr zur Abstimmung.

Auch in der medizinischen Fachwelt gibt es viele Unterstützende einer Widerspruchsregelung. Zu ihnen gehören viele medizinische Fachgesellschaften, der Deutsche Ärztetag sowie die Bundesärztekammer (BÄK), die auch heute das Einbringen des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Widerspruchsregelung in den Bundestag begrüßte.

„Tausende Patientinnen und Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, viele von ihnen vergeblich. Dieser Realität müssen wir uns stellen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Er stellte klar, dass sich die deutsche Ärzteschaft wiederholt für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen habe. „Diese Haltung gründet auf einer immer wiederkehrenden Erfahrung: Viele Menschen stehen der Organspende aufgeschlossen gegenüber, halten dies aber nicht schriftlich fest“, so der BÄK-Präsident.

Hier genau setze die Widerspruchslösung an, so Reinhardt. „Sie fordert jede Bürgerin und jeden Bürger auf, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen.“ Zugleich stelle sie unmissverständlich klar, dass niemand zur Organspende verpflichtet werde. „Wer nicht spenden möchte, kann dies jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklären. Die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen bleibt damit vollständig gewahrt."

Für die Bundesärztekammer ist jedoch auch klar: Für sich allein wird die Widerspruchslösung den Mangel an Spenderorganen nicht beheben. „Sie muss von einer breiten und kontinuierlichen Aufklärung der Bevölkerung, von einfachen und barrierefreien Widerspruchsmöglichkeiten sowie von strukturellen Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern begleitet werden“, betonte Reinhardt erneut. Nur im Zusammenspiel dieser Maßnahmen werde es gelingen, die Zahl der Organspenden dauerhaft zu erhöhen und schwer kranken Menschen eine Chance auf ein neues Leben zu geben.

Ob die Widerspruchsregelung diesmal eine Mehrheit bei den 630 Abgeordneten im Bundestag finden kann, ist offen. 2020 hatte das Parlament sie abgelehnt. Allerdings hat sich die Ausgangslage inzwischen etwas verändert. Der Bundesrat sprach sich im vergangenen Jahr auf Initiative von acht Bundesländern für einen Systemwechsel aus.

ER

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