Reform des Abtreibungsrechts scheitert in Polens Parlament

Warschau – Polens Parlament hat eine Gesetzesnovelle zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts abgelehnt. Gegen den Entwurf, der eine Entkriminalisierung der Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch vorsah, stimmten 218 Abgeordnete, 215 sprachen sich dafür aus.
Unter denen, die den Entwurf ablehnten, waren auch Parlamentarier des Regierungslagers. Das ist eine Niederlage für Regierungschef Donald Tusk, der im Wahlkampf eine Stärkung der Frauenrechte versprochen hatte.
Das Abtreibungsrecht in Polen ist derzeit eines der strengsten in Europa. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur nach einer Vergewaltigung oder Inzest erlaubt – oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Weist das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen auf, dürfen Frauen keinen Abbruch vornehmen.
Der Abbruch selbst wird zwar nicht strafrechtlich geahndet. Aber für die Beihilfe dazu drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Dies kann auch Ehemänner, Partner oder Verwandte treffen, die einer Schwangeren Tabletten zur Abtreibung besorgen.
Der Vorstoß, die Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch künftig straffrei zu machen, kam von dem Linksbündnis Lewica, das Teil von Tusks Koalitionsregierung ist. Doch ein weiterer Koalitionspartner machte dem Linksbündnis einen Strich durch die Rechnung: 24 Abgeordnete des christlich-konservativen Dritten Wegs stimmten dagegen, darunter auch Verteidigungsminister Wladyslaw Koszyniak-Kamysz. Zwei Abgeordnete aus Tusks eigener Partei, der liberalkonservativen Bürgerkoalition, enthielten sich. Das Votum zeigt, wie tief gespalten die Koalition beim Thema Schwangerschaftsabbruch ist.
Die Frauenorganisation Federa sprach von einer „Ohrfeige“ für jede Frau. „Ärzte werden sich weiterhin hinter der Angst verstecken können, sich strafbar zu machen, wenn sie ihren Patientinnen helfen. Familien und Freunde werden weiterhin ihre Freiheit riskieren, wenn sie ihren Angehörigen helfen“, hieß es in einer Erklärung.
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