Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern
München – Eine Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Bereich des gerichtsärztlichen Dienstes hat das bayerische Landeskabinett beschlossen. Der gerichtsärztliche Dienst wird künftig auf drei Dienststellen an den Oberlandesgerichten Bamberg, München und Nürnberg und elf Außenstellen konzentriert. Das bedeutet eine Straffung von bisher 22 auf künftig 14 Standorte.
Gerichtsärztliche Aufgaben wie Leichenschauen und die Feststellung von Todesursachen werden den drei Universitätsinstituten für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg übertragen. Für rechtsmedizinische Fragestellungen wie Begutachtungen in Gerichtssachen und Beratung der Polizei ist in jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke ein Rechtsmediziner zuständig.
Die Reform spart Personal ein. Die frei werdenden Stellen will die Landesregierung unter anderem für eine Task-Force Infektiologie am Flughafen München einsetzen. Außerdem benötigten die Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern mehr Personal, hieß es aus München.
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