Reformbedarf in Altenpflegeheimen

Berlin – Reformen in stationären Pflegeeinrichtungen sind nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV) dringend notwendig. „Die weiter wachsende Zahl hoch betagter Menschen in Pflegeheimen stellt unsere Gesellschaft vor eine der größten Herausforderungen. Sie alle haben ein Recht darauf, in Würde zu leben und zu sterben“, erklärte Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands heute in Berlin. Darauf müssten nicht nur die Pflegeheime reagieren, sondern auch Selbstverwaltung, Bund, Länder und Kommunen müssten die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung schaffen.
Die Organisationen stellten ihr Grundsatzpapier „Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen“ vor. Dabei betonte Friedemann Nauck, Präsident der DGP, dass zu einer würdevollen Betreuung am Lebensende in Pflegeheimen sowohl die Behandlung und Linderung von Schmerzen und weiteren körperlichen Symptomen, die umfassende palliativpflegerische Versorgung als auch die psychosoziale und spirituelle Begleitung gehöre.
„Wir müssen Bewohner und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen und Ängsten in den Pflegeheimen ernst nehmen und ihnen alle Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung bieten. Der alte Mensch muss im Pflegeheim im Mittelpunkt stehen“, erklärte der Palliativmediziner. Notwendig seien dazu auch qualifizierte Hausärzte, die in Heimen arbeiteten.
Nach Angaben der Organisationen sind rund 2.4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, im Jahr 2030 sollen es 3,5 Millionen sein. Eine zunehmende Anzahl alter Menschen lebe zudem am Ende des Lebens in einer von derzeit rund 11.600 stationären Pflegeeinrichtungen und sterbe auch dort. DGP und DHPV fordern deshalb, dass die Begleitung, Pflege und Behandlung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen als eine der wichtigsten Säulen der Arbeit von Pflegeeinrichtungen anerkannt wird.
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