Reformierte Bedarfsplanung ermöglicht zusätzliche Sitze in Baden-Württemberg

Stuttgart – Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie ermöglicht zusätzliche Arztsitze in Baden-Württemberg, insbesondere mehr Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten und in der Arztgruppe der Fachinternisten mehr Rheumatologen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes hingewiesen.
Die Zahl der Arzt- beziehungsweise Psychotherapeutensitze ergibt sich nach der neuen Berechnung aus dem Arzt-Einwohner-Verhältnis, der Altersstruktur, dem Geschlecht und einem Morbiditätsfaktor.
Das Ergebnis ist eine regionale Verhältniszahl, die anzeigt, wie viele Ärzte oder Psychotherapeuten einer Arztgruppe pro Einwohner in einer Region für eine ausreichende Versorgung erforderlich sind. Überschreitet die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten die berechnete Vollversorgung um zehn Prozent, gilt der Bereich für die entsprechende Arztgruppe als rechnerisch überversorgt und wird für Neuzulassungen gesperrt.
Die veränderte Berechnung hat auf das Land deutliche Auswirkungen. So werden für Baden-Württemberg zusätzlich 55,5 Sitze für Nervenärzte, 233,5 Sitze für Psychotherapeuten, 46,5 Sitze für Kinder- und Jugendärzte und 18,5 Sitze in der Arztgruppe der Fachinternisten für Rheumatologie ausgewiesen.
Die KV hat auf ihrer Website in Planungsblättern dargelegt, wie hoch die Versorgungsgrade der Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen ist, wie viele Sitze derzeit unbesetzt sind oder mit wie vielen Sitzen ein Bereich überversorgt ist. Diese Planungsblätter werden dreimal im Jahr aktualisiert.
Die KV weist darauf hin, dass es sich bei freien Sitzen um eine Niederlassungsmöglichkeit handelt. „Auch bisher schon gab es freie Arztsitze in fast allen Arztgruppen, die aber aufgrund des Ärztemangels nicht besetzt werden konnten“, so die Ärzteorganisation.
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