Regierung prüft möglichen Verstoß gegen Mentholzigarettenverbot

Berlin − In der Bundesregierung wird geprüft, ob es möglicherweise Verstöße gegen das neue Verbot zum Verkauf von Mentholzigaretten gibt. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat nach eigenen Angaben das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft um eine entsprechende Prüfung gebeten.
Man stehe zum weiteren Vorgehen mit dem Ministerium im Kontakt, hieß es heute auf Nachfrage. Die Frankfurter Rundschau hatte zuerst darüber berichtet.
Mentholzigaretten sind in der EU seit dem 20. Mai verboten. Begründung: Sie überdecken den Tabakgeschmack und tragen so zur Förderung des Tabakkonsums bei. Der Tabakkonzern Reemtsma setzt seit April auf sogenannte Aromakarten mit Mentholaroma.
Diese müssen einem Sprecher zufolge mindestens eine Stunde in die Zigarettenschachtel gesteckt werden, um ihr Aroma abzugeben. „Eine dermaßen schamlose Umgehung des Verbotes von Mentholzigaretten dürfen wir uns nicht bieten lassen“, sagte Ludwig heute.
Reemtsma teilte auf Anfrage mit, es handele sich bei den „Aroma Cards“ nicht um ein Tabakprodukt, weshalb diese auch kein Ersatzprodukt für herkömmliche Mentholzigaretten seien.
Aus diesem Grund seien sie vom sogenannten Mentholverbot ebenso wenig betroffen wie etwa neuartige Produkte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer oder Kautabak, meint Reemtsma. Gleiches gelte auch für verschiedene ähnliche Produkte anderer Hersteller, die sich bereits im Markt befänden.
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