Regierung schiebt Früherkennung von Lungenkrebs mittels Computertomografie an

Berlin – Starke Raucher, die das 50. Lebensjahr erreicht, aber das 76. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, könnten künftig unter gewissen Voraussetzungen eine Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie in Anspruch nehmen.
Die Grundlagen dafür will ein Referentenentwurf aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz schaffen. Damit soll eine Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung auf den Weg gebracht werden.
Ohne Verordnung, durch die Untersuchungen mittels Niedrigdosis-Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs zugelassen werde, würde diese Strahlenanwendungen verboten bleiben, obwohl die Möglichkeit bestünde, ein Lungenkarzinom in einem früheren Stadium zu erkennen und dadurch wirksamer behandeln zu können, heißt es.
Das Ministerium weist darauf hin, dass starke Raucher in der Altersgruppe nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand die Personengruppe ist, die von einer Früherkennungsuntersuchung unter Abwägung des Nutzens und der Risiken in ausreichendem Maße profitiert.
Zu den Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch auf ein solches Screening gehören unter anderem bestimmte Raucherzeiten wie mindestens 25 Jahre Konsum und ein Verbrauch von umgerechnet 15 Packungsjahren sowie ein pneumologisches Risikoprofil. Ebenso muss der Konsum noch andauern oder darf nicht in einem Zeitraum beendet worden sein, der länger als zehn Jahre her ist.
Die Verordnung legt auch die Anforderungen an die technische Ausstattung, die Durchführung, die Weiterbildung und Fortbildung der beteiligten Ärzte und die Qualitätssicherung fest.
Ausführen dürfen diese nur Fachärzte für Radiologie, die mindestens 200 Untersuchungen mittels Thorax-Computertomografie im Jahr vor der Aufnahme der Lungenkrebsfrüherkennung befundet haben. Im ersten Jahr müssen sie dann mindestens 100, im zweiten mindestens 200 Lungenkrebsfrüherkennungen mittels Niedrigdosis-Computertomografie befunden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: