Regierung uneins über drittes Geschlecht
Berlin – In der Bundesregierung gibt es Kontroversen dazu, wie das Personenstandsrecht besser auf Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht zugeschnitten werden kann. Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) blockieren dem Spiegel zufolge einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Darin sei vorgesehen, dass sich Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, in Ausweispapieren künftig in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können.
Im Bundesjustiz- und -familienministerium halte man diese Bezeichnung, die auf eine Empfehlung des Ethikrats zurückgehe, für herabsetzend, schreibt der Spiegel. Barley bevorzuge den Begriff „weiteres“, Giffey wolle „divers“ oder „inter“. In einem Schreiben des Bundesjustizministeriums zu Seehofers Entwurf werde das Regelwerk als noch nicht ausgereift bezeichnet. Der Entwurf erzeuge ein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen, für die Barley ein einheitliches Gesetz fordert.
Derzeit kennt das deutsche Personenstandsrecht nur die Optionen „weiblich“ oder „männlich“. Seit 2013 besteht zudem die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, dass die Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt (1BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss das Recht deshalb bis Ende 2018 ändern, indem er einen dritten Geschlechtseintrag schafft – oder ganz darauf verzichtet.
Der Deutsche Ethikrat geht davon aus, dass es rund 80.000 Intersexuelle in Deutschland gibt. Bei ihnen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Sie verfügen über männliche und weibliche Merkmale.
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