Regierung will keine einheitliche Krankenkassenaufsicht
Berlin – Die Bundesregierung sieht keinen Anlass dafür, die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unter eine gemeinsame Aufsicht zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Bislang sind für die Allgemeinen Ortskrankenkassen die Länder zuständig, für die bundesunmittelbaren Krankenkassen ist es hingegen das Bundesversicherungsamt (BVA).
Immer wieder gibt es Klagen und Beschwerden aus dem System, dass Länderaufsichten und BVA nicht die gleichen Maßstäbe bei der Aufsicht anlegen. Der Antwort der Regierung zufolge ist das zum Beispiel beim Thema Korrektur von Diagnosen im Rahmen von Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Fall.
Die Bundesregierung betont aber zugleich, ihr sei zwar bekannt, dass es „zu unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Einzelentscheidungen“ kommen könne. Ein generelles Problem bestehe aber nicht. Vielmehr hätte sich die unterschiedliche Aufteilung der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen nach Bundes- und Landesrecht bewährt.
In vielen Fällen gelinge es in der Praxis auch, auf eine einheitliche Handhabung der Aufsicht hinzuwirken. Dort, wo das nicht gelinge, müssten die Gerichte entscheiden.
Aus Sicht der Regierung stehen einer möglichen Neuordnungen auch verfassungsrechtliche und praktische Gründe entgegen. Ein Umbau könne „schwierige Rechtsfragen aufwerfen“, hieß es.
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