Politik

Regierung will keine einheitliche Krankenkassen­aufsicht

  • Dienstag, 25. Oktober 2016

Berlin – Die Bundesregierung sieht keinen Anlass dafür, die gesetzlichen Kranken­kassen in Deutsch­land unter eine gemeinsame Aufsicht zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grü­nen-Bundestagsfraktion her­vor. Bislang sind für die Allgemei­nen Ortskrankenkassen die Länder zuständig, für die bun­desunmittelbaren Kranken­kas­sen ist es hingegen das Bundes­ver­sicherungsamt (BVA).

Immer wieder gibt es Klagen und Beschwerden aus dem Sys­tem, dass Länder­auf­sich­ten und BVA nicht die gleichen Maßstäbe bei der Aufsicht anlegen. Der Antwort der Regie­rung zufolge ist das zum Beispiel beim Thema Korrektur von Diagnosen im Rahmen von Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Fall.

Die Bundesregierung betont aber zugleich, ihr sei zwar bekannt, dass es „zu unter­schied­­lichen aufsichts­rechtlichen Einzelentscheidungen“ kommen könne. Ein generelles Problem bestehe aber nicht. Vielmehr hätte sich die unterschiedliche Aufteilung der Auf­sicht über die gesetz­li­chen Kranken­kas­sen nach Bundes- und Landesrecht be­­währt.

In vielen Fällen gelinge es in der Praxis auch, auf eine einheitliche Handhabung der Auf­sicht hinzuwirken. Dort, wo das nicht gelinge, müssten die Gerichte entscheiden.

Aus Sicht der Regierung stehen einer möglichen Neuord­nungen auch verfassungs­recht­­liche und praktische Gründe entgegen. Ein Umbau könne „schwie­rige Rechtsfra­gen aufwerfen“, hieß es.

may/EB

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