Regierungspläne zu Homöopathie-Ausschluss rufen Kritik hervor

Stuttgart – In der Diskussion über das Sparpaket der Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) regt sich nun auch Kritik an den Plänen zum Ausschluss der Homöopathie.
In einem Offenen Brief an Union und SPD, den der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) vergangene Woche veröffentlichte, stellen sich auch verschiedene ehemalige Politikerinnen und Politiker sowie Prominente dagegen, dass die Krankenkassen künftig Homöopathie nicht mehr als freiwillige Leistung erstatten können sollen.
Unter den Zeichnern sind der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der Ex-Gesundheitsminister von Baden-Württemberg Manne Lucha (Grüne). Online wurde das Schreiben nach DZVhÄ-Angaben von rund 1200 Ärztinnen und Ärzten gezeichnet.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schätze diesen therapeutischen Ansatz und profitiere davon, heißt es in dem Brief zu Homöopathie und Anthroposophie. Gefordert wird, die Satzungsautonomie der Krankenkassen zu erhalten, es dürfe keine pauschalen Ausschlüsse geben, die differenzierte Einzelentscheidungen ersetzen. Der Ausschluss koste am Ende Geld und es gebe Daten, die eine Wirksamkeit nahelegten, wird weiter argumentiert.
Die Einschätzung steht in deutlichem Widerspruch zu jener des Expertengremiums, das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzt worden war, um Sparpotenziale für die GKV aufzuzeigen. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) hatte als einen von 66 Schritten empfohlen, die Erstattung von homöopathischen Leistungen vollständig zu streichen. Auch bisher waren sie keine Regelleistung der GKV, sondern wurden nur teilweise übernommen: als Satzungsleistung oder über Selektivverträge.
Die Kommission hatte argumentiert, dass Leistungen mit fehlender Evidenz und ausbleibenden therapeutischen Nutzen nicht von der GKV bezahlt werden sollten. „Die Homöopathie gilt hier als Beispiel einer Leistung ohne Nutzennachweis, die jährlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verursacht“, hieß es im FKG-Bericht. Es gebe keinerlei belastbare Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Leistungen, die über einen Placebo-Effekt hinausgehen.
Die Bundesregierung geht in ihrem Entwurf für das Beitragsstabilisierungsgesetz davon aus, dass Ausgaben der Krankenkassen durch den Schritt um rund 50 Millionen Euro reduziert werden könnten. Konkret ist festgehalten: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische und anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“.
Betont wird auch im Gesetzentwurf, dass für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz nach den anerkannten internationalen wissenschaftlichen Standards der evidenzbasierten Medizin vorliege.
Aus Sicht der FKG können sich Versicherte homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen. Ein Großteil der Umsätze im Bereich der rezeptfreien Präparate werde ohnehin bereits auf Selbstzahlerbasis finanziert.
Zu den Zeichnern des Offenen Briefes aus dem Gesundheitswesen gehören unter anderem die Vorständin der mkk - meine Krankenkasse, Andrea Galle, und der Charité-Mediziner Harald Matthes. Weitere Unterstützer sind etwa Grünen-Mitgründer Lukas Beckman und Porsche-Aufsichtsrat Peter Daniell Porsche. Auch aus nicht medizinischen Wissenschaftsfeldern und der Kunst bekommt die Forderung Rückhalt, verzeichnet sind etwa Schauspieler wie Hans-Jochen Wagner und Felix Klare („Tatort“) und Fernsehköchin Sarah Wiener.
Auch um andere Empfehlungen der FKG hatte es bereits Diskussionen gegeben, was erwartet worden war – sogar noch in stärkerem Ausmaß. „Ich hätte mehr Kritik an der Empfehlung zur Einschränkung der Mitversicherung von Ehegatten, der Einführung einer Steuer für zuckergesüßte Getränke oder der Streichung der Homöopathie erwartet“, hatte der FKG-Vorsitzende Ferdinand Gerlach dem Deutschen Ärzteblatt vor einigen Wochen im Interview gesagt. Zuletzt hatte es bereits eine Debatte über die Empfehlung zum Hautkrebsscreening gegeben.
Das Sparpaket soll die GKV im Jahr 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche kommen. Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern zu.
Der Deutsche Ärztetag hatte sich bereits 2024 positioniert: Homöopathie sollte einem damaligen Beschluss zufolge weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen können noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung finden.
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