Ärztetag plädiert für Einschränkung der Homöopathie

Mainz – Homöopathie sollte weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen können noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung finden. Zu entsprechenden Maßnahmen forderte heute der 128. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber auf.
Die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie stelle „in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option dar“, wird in dem Beschluss betont.
Daher solle auch die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, beendet werden, so der Ärztetag. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) sei ebenfalls erforderlich.
Man wolle „niemand etwas wegnehmen“, sagte Marc Hanefeld, Abgeordneter der Ärztekammer Niedersachsen. Als Mediziner gelte es aber, evidenzbasierte Grundsätze zu beachten, betonte er im Rahmen der Diskussion.
Angela Schütze-Buchholz von der Ärztekammer Niedersachsen zufolge hätten Patientinnen und Patienten ein Recht auf die Behandlungsoption der Homöopathie – hier sei Toleranz erforderlich. Man dürfe die medizinische Kompetenz zu Homöopathika nicht Heilpraktikern überlassen, argumentierte Joachim Suder, Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Klaus Thierse von der Ärztekammer Berlin stellte hierzu klar, dass man mit dem Beschluss kein Berufsverbot initiiere. Es handle sich um diesselbe Diskussion wie bei der 2022 vom 126. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit beschlossenen Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO).
In dem nun gefällten Beschluss zur Abrechnungsfähigkeit wird unter anderem darauf verwiesen, dass der Beirat der Europäischen Wissenschaftsgemeinschaften bereits im Jahre 2017 festgestellt hat, dass „die Behauptungen zur Homöopathie unplausibel sind und nicht mit etablierten wissenschaftlichen Konzepten übereinstimmen“.
Durch eine „Reihe von Umständen“ habe sich in den vergangenen Jahrzehnten eine „Fehlwahrnehmung“ der Homöopathie in der Allgemeinheit verbreitet. Nach wie vor seien weite Teile der Bevölkerung überzeugt, mit der Homöopathie eine bewährte, teils der Schulmedizin gleichwertige Option zur Verfügung zu haben. Ihr fehle aber eine belastbare Gesamtevidenz, sie sei „als pseudomedizinische Methode“ zu betrachten.
Die Verantwortung der Ärzteschaft erfordere hierzu eine klare Positionierung, so der Ärztetag. Dies gelte insbesondere „angesichts des aktuellen politischen Zögerns, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen“.
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