Ärzteschaft

Registereinträge für Orthopäden und Unfallchirurgen werden einfacher

  • Mittwoch, 5. Dezember 2018
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Berlin – Ärzte, Praxen und Krankenhäuser können künftig Daten für das „Deutsch­sprachige Arthroskopieregister“ (DART) und das „KnorpelRegister DGOU“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) über eine gemeinsame Plattform eingeben. Darauf haben die Betreiber jetzt hingewiesen. Zuvor wurden die Behandlungsdaten von Arthroskopien an Knie, Schulter und Hüfte sowie Operationen zur Behandlung von Knorpelschäden auf zwei unterschiedlichen Plattformen erfasst.

Im 2013 gegründeten KnorpelRegister DGOU sind inzwischen Behandlungsdaten von mehr als 6.000 Patienten registriert. Das 2016 gestartete DART führt Daten von mehr als 250 Arthroskopien. „Beide Register bilden zusammen eine bisher weltweit einmalige Fallsammlung für den Bereich minimalinvasiver Gelenkoperationen“, hieß es aus der DGOU. 

Erfasst werden die Erkrankung oder die Verletzung, der Gelenkbefund und das operative Vorgehen. Darüber hinaus sind das Behandlungsergebnis und Kompli­kationen nach der OP von Bedeutung – dabei ist die Datenerhebung auf bis zu zehn Jahre nach der OP angelegt. Ziel ist es, Verfahren zur Reparatur von Knorpelschäden zu verbessern und den Therapienutzen von Arthroskopien besser messen zu können.

Die gemeinsame Plattform soll die Datenerfassung erleichtern. Die Initiatoren hoffen darauf, dass sich noch mehr Einrichtungen daran beteiligen. „Mit dem Zusammengehen schaffen wir die weltweit größte Plattform für Outcome-Forschung und Qualitätssicherung mithilfe patientenbezogener Parameter in der Orthopädie und Unfallchirurgie“, sagte Ralf Müller-Rath, Geschäftsführer der DART gGmbH und Vorsitzender des Berufsverbandes für Arthroskopie (BVASK).

hil

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