Politik

Forscher können jetzt auf Daten der Qualitätssicherung zugreifen

  • Donnerstag, 23. Mai 2019
/DoraZett, stockadobecom
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Berlin – Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können ab sofort auf An­trag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) heute hingewiesen.

Die Genehmigung für die Datennutzung muss der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA erteilen. Einzureichen sind die Anträge aber beim Institut für Qualitäts­siche­rung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Daten zu speziellen Fragestellungen ge­stellt sind und die Ergebnisse wissenschaftlich publiziert werden, wie das IQTIG schreibt. Das Institut gibt die Daten nicht heraus, sondern wertet diese nach Frage­stellung für die Antragsteller aus.

Die genehmigten Anträge werden künftig auf der Webseite des IQTIG mit einer Kurz­darstellung des Projekts sowie der daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.

„Ich freue mich, dass Daten, die bundesweit von den Krankenhäusern und ambulan­ten Dialyseeinrichtungen in erster Linie zum Vergleich und Messen von Behandlungs­qualität erhoben werden, für die Beantwortung von wissenschaftlichen Fragestellun­gen genutzt werden können“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten zur Verbesse­rung der Versorgung beitragen. Die Ausarbeitung eines tragfähigen Datenschutzkonzepts hatte Pott zufolge zuletzt den Prozess verzögert. Der Schutz von personenbezogenen Daten habe aber oberste Priorität gehabt, so Pott.

may

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