Forscher können jetzt auf Daten der Qualitätssicherung zugreifen

Berlin – Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können ab sofort auf Antrag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) heute hingewiesen.
Die Genehmigung für die Datennutzung muss der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA erteilen. Einzureichen sind die Anträge aber beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Daten zu speziellen Fragestellungen gestellt sind und die Ergebnisse wissenschaftlich publiziert werden, wie das IQTIG schreibt. Das Institut gibt die Daten nicht heraus, sondern wertet diese nach Fragestellung für die Antragsteller aus.
Die genehmigten Anträge werden künftig auf der Webseite des IQTIG mit einer Kurzdarstellung des Projekts sowie der daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.
„Ich freue mich, dass Daten, die bundesweit von den Krankenhäusern und ambulanten Dialyseeinrichtungen in erster Linie zum Vergleich und Messen von Behandlungsqualität erhoben werden, für die Beantwortung von wissenschaftlichen Fragestellungen genutzt werden können“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Die Ausarbeitung eines tragfähigen Datenschutzkonzepts hatte Pott zufolge zuletzt den Prozess verzögert. Der Schutz von personenbezogenen Daten habe aber oberste Priorität gehabt, so Pott.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: