Registergesetz soll Datenzugang vereinfachen

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet daran, Daten von Patienten einfacher als bisher für medizinische Register zugänglich zu machen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU im Bundestag hervor.
Das Ministerium verweist darin darauf, dass die Möglichkeit zur vereinfachten Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch medizinische Register, zum Beispiel auch die Datenerhebung mit Widerspruchsrecht der Patienten, „ein wesentliches Element zur Förderung der Registernutzung für Forschung und Qualitätssicherung der Versorgung“ darstelle.
Erarbeitet werde derzeit ein Registergesetz. Dieses adressiere insbesondere nicht spezialgesetzlich geregelte Register wie das Endoprothesenregister (EPRD) und habe zum Ziel, die Erleichterungen bei der Datenverarbeitung an einen freiwilligen Qualifizierungsprozess zu knüpfen, in dem auch Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit geprüft würden.
„Das geplante Registergesetz fördert auch die vereinfachte Nutzung von Daten qualifizierter Register, bspw. durch zusätzliche Möglichkeiten bei der Verknüpfung von Daten. Dabei hat das BMG die Möglichkeiten, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet, im Blick“, schreibt das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Demnach haben bereits erste ressortübergreifende Gespräche stattgefunden. Ein Zeitplan werde derzeit erarbeitet, wie es hieß.
In Bezug auf das Endoprothesenregister verweist die Bundesregierung darauf, dass das Implantateregistergesetz die Möglichkeit zur Übernahme von Daten aus bestehenden Registern vorsieht. Entsprechende Gespräche mit dem EPRD liefen bereits, ein Kooperationsvertrag sei in Vorbereitung, heißt es weiter.
Der Bundesregierung zufolge trägt die Erfassung und Überprüfung von Behandlungsdaten zu implantierten Prothesen dazu bei, die Versorgungsqualität im Bereich der Endoprothetik zu sichern.
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