Politik

Forschungs­ministerium legt Eckpunkte für ein Forschungsdaten­gesetz vor

  • Dienstag, 27. Februar 2024
/Supapich, stock.adobe.com
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Berlin – Der Zugang zu Forschungsdaten für die öffentliche und private Forschung soll künftig deutlich ver­bessert werden. Auch der Datenschutz soll in Deutschland forschungsfreundlicher als bisher gestaltet werden, wobei gleichzeitig jedoch die Vertraulichkeit von Forschungsdaten gesichert bleiben soll.

Um diesen Spagat zu leisten, erarbeitete das Bundesforschungsministerium (BMBF) in den vergangenen Mo­naten Eckpunkte für ein Forschungsdatengesetz (FDG), die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Dem Papier zufolge besteht eine der zentralen Maßnahmen des FDG in der Schaffung von Metadatenkata­lo­gen für öffentliche Forschungseinrichtungen. Diese Kataloge sollen die Auffindbarkeit von Forschungsdaten signifikant verbessern.

Darüber hinaus sollen Unternehmen und Hochschulen ermutigt werden, freiwillig ebenfalls Metadatenkata­loge zu erstellen, um den Austausch von Daten zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zu er­leich­tern. Durch die Standardisierung dieser Metadatenkataloge wird angestrebt, eine effiziente und trans­parente Datenbeschaffung zu ermöglichen.

Zudem sollen mit dem FDG datenschutzrechtliche Hürden abgebaut und die spezifischen Bedürfnisse der Forschung besser berücksichtigt werden. Dazu will die Regierung rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die den Zugang zu und den Austausch von Daten für Forschungszwecke erleichtern, ohne dabei die Daten­schutzstandards zu vernachlässigen.

So ist vorgesehen, durch die Schaffung neuer Erlaubnistatbestände eine rechtssichere Verarbeitung personen­bezogener Daten für Forschungszwecke zu ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zentralisierte Datenschutzauf­sicht eingeführt werden, um bundeslandübergreifende Forschungsvorhaben besser zu unterstützen und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.

Mit dem neuen Gesetz soll auch ein gesetzlicher Anspruch der Forschung auf Daten der öffentlichen Hand etabliert werden. Dies umfasst unter anderem Statistikdaten oder Registerdaten. Durch den Zugang zu diesen Daten sollen neue Forschungsmöglichkeiten eröffnet und die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung ge­fördert werden. Das Statistische Bundesamt (Destatis) soll zudem stärker auf die Forschung ausgerichtet werden, indem es einen Forschungsauftrag erhält.

Ferner sehen die Eckpunkte die Schaffung eines deutschen Micro Data Centers vor. Dieses Zentrum soll den Zugang zu und die Verknüpfung von Statistik- und Registerdaten erleichtern, Forschungseinrichtungen eine zentrale Anlaufstelle bieten und unter sicheren Bedingungen die Nutzung auch von sensiblen Daten, wie beispielsweise Gesundheitsdaten, ermöglichen.

Generell zielen alle vorgeschlagenen Maßnahmen des FDG darauf ab, den Austausch von Daten zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen und gleich­zeitig Datenschutzstandards zu wahren. Darauf hatte sich die Koalition bereits im Koalitionsvertrag ver­ständigt.

Das FDG soll die weiteren Digitalgesetze, wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Registergesetz, ergänzen und die Basis für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, wie der Sicherung der Energieversorgung, der Bewältigung des Klimawandels oder der Förderung sozialer Innovationen, schaffen.

ER

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