Politik

Rehabilitierung homosexueller Soldaten geplant

  • Montag, 27. Juli 2020
/dpa
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Berlin – Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant einem Medienbericht zufolge Entschädigungen für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden.

Diese Entschädigung solle nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, be­richtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzent­wurf aus dem Ressort Kramp-Karrenbauers.

Das Verteidigungsministerium hatte Anfang Juli angekündigt, im September einen Ge­setz­entwurf zur Rehabilitierung von Soldaten vorzulegen, die wegen ihrer Homosexuali­tät bei der Bundeswehr diskriminiert wurden.

Dabei soll es insbesondere um Soldaten gehen, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen von einem Truppendienstgericht verurteilt worden sind. Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und be­schäftig­ten auch die Bundeswehrgerichte.

Homosexuelle mussten in den Anfangsjahren der Truppe zudem damit rechnen, degra­diert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut.

Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.

Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskri­mi­nie­rung darstellen, war bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden.

Im Entwurf von Kramp-Karrenbauer seien jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern aus­drückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen, meldete das RND. Alle Regeln sollten auch für frühere NVA-Soldaten gelten.

dpa

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