Vermischtes

Queer-Beauftragter für Schutzstatus für Sexualität im Grundgesetz

  • Donnerstag, 13. Januar 2022
/dpa, Christoph Soeder
/dpa, Christoph Soeder

Berlin – Der erste Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), will den Schutzstatus für sexuelle Vielfalt im Grundgesetz verankern.

„Im Grundgesetz steht eben leider noch nicht, dass es auch dieses Diskriminierungsverbot aufgrund der Sexualität gibt – das Geschlecht steht drin“, sagte Lehmann heute im ZDF-„Morgenmagazin“. Homosexu­elle seien die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe, die noch keinen Schutzstatus im Grundgesetz habe.

„Wir brauchen auch sehr viele Maßnahmen in der täglichen Politik, damit alle Menschen verschieden sein können, aber gleich an Rechten und frei von Diskriminierung“, sagte Lehmann. Zuerst müsse geprüft wer­den, welche diskriminierenden gesetzlichen Regeln es noch gibt.

Ein Beispiel dafür sei das Transsexuellengesetz, das Transmenschen dazu zwingt, sich einem psychia­tri­schen Gutachten zu unterziehen. Das sei „Fremdbestimmung“, kritisierte Lehmann.

Der aus dem Englischen stammende Begriff „Queer“ bezeichnet all jene sexuellen oder geschlechtlichen Identitäten, die von der heterosexuellen Mehrheit abweichen. Darunter fallen etwa homo-, trans- oder intersexuelle Menschen. Der Begriff hat damit ein deutlich weiteres Bedeutungsfeld als ältere Begriffe wie etwa „schwul“ oder „lesbisch“.

Lehmann ist seit 2017 Abgeordneter der Grünen im Bundestag. Seit dem Regierungswechsel ist er zudem Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Von 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Grünen-Bundestags­fraktion.

afp

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