Reinhardt: Spahns Haltung zu tödlichen Medikamenten richtig

Berlin – Im Streit um die verweigerte Aushändigung todbringender Medikamente an Suizidwillige hat sich der Präsident der
, Klaus Reinhardt, hinter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestellt.
„Ich teile hier Spahns Auffassung“, sagte Reinhardt dem Tagesspiegel heute. „Solange nicht gewährleistet ist, dass prozedural überprüft wird, ob der Suizidwunsch selbstbestimmt entstanden ist und nicht beispielsweise aus einer behandelbaren Depression heraus rührt, hätte ich mich als Minister in gleicher Weise verhalten.“ Wenn der Staat Suizidwilligen todbringende Medikamente überlasse, müsse die Autonomie solcher Entscheidungen überprüfbar sein: „Dazu braucht es ein Regelwerk.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe verlangt nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums keine Freigabe tödlicher Medikamente.
„Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens“, heißt es zur Begründung. Auch das Bonner Bundesinstitut bestätigte dem Tagesspiegel auf Anfrage, dass entsprechende Anträge keine Aussicht auf Erfolg hätten.
Dass die Karlsruher Richter das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt haben, mache es den Medizinern nicht leichter, sagte Reinhardt: „Die innerärztliche Debatte wird neu hochkochen.“ Und die Bundesärztekammer werde sich erneut mit ihrer Musterberufsordnung befassen müssen. In dieser steht bislang, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.
Als „weise“ bezeichnet Reinhardt im Gegensatz dazu die Formulierungen einiger Landesärztekammern, wonach Ärzte das nur nicht „sollten.“ Auf diese Weise, so der Ärztepräsident, mache man klar, dass Sterbehilfe im Einzelfall zulässig sei, man die Suizidassistenz aber nicht auf regelhaftes ärztliches Handeln ausgedehnt haben wolle.
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