Rentenversicherung will Zusammenarbeit mit Ärzten bei Kinderreha-Anträgen verbessern
München – Die Deutsche Rentenversicherung möchte die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Pädiatern, Kinder- und Jugendpsychiatern und Hausärzten verbessern. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Rehabilitation und Prävention.
Markus Jaster, Abteilungsarzt Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), ermuntert in einer Publikation der Fachgesellschaft den sozialmedizinischen Dienst und die niedergelassenen Ärzte, stärker miteinander zu kommunizieren, wenn ein Kinder- oder Jugendreha-Antrag abgelehnt wird. Die Ärzte sollten zum Beispiel im Bemerkungsfeld des ärztlichen Befundberichts eintragen: „Bei Ablehnung des Antrags bitte ich um einen Rückruf des sozialmedizinischen Dienstes“.
2015 lehnte die Deutsche Rentenversicherung 10.000 von 60.000 Anträgen ab. Die Entscheidungen der Rentenversicherung sind laut der Fachgesellschaft für die Ärzte oft nicht nachvollziehbar, auch weil es bei der Versicherung keinen Arzt als Ansprechpartner gebe. „Das Hauptproblem ist, dass im Gegensatz zu einer Krankenhausverordnung bei der Rehabilitation neben einer Indikation die negativen Folgen der Erkrankung auf die Teilhabe im Alltag notiert werden müssen“, erläutert die Fachgesellschaft.
„Wenn wir mit den niedergelassenen Ärzten ins Gespräch kommen, werden wir voneinander lernen und die Kinder und Jugendlichen, die eine Reha brauchen, werden sie auch bekommen“, schreibt Jaster in der Publikation der medizinischen Fachgesellschaft.
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