Ärzteschaft

Resolution: KBV-VV gegen Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz

  • Mittwoch, 19. Oktober 2016
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Berlin – Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesver­eini­gung (KBV VV) haben sich in einer Resolution gegen Pläne des Gesetzgebers gerichtet, die Regeln für die gemeinsame Selbstverwaltung zu verschärfen. Den derzeit vorliegen­den Referentenentwurf eines GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes lehnen sie ent­schieden ab.

„Mit diesen Regelungen werden die Grundfesten der ärztlichen sowie ge­mein­samen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert und die patientenorientierte und wohn­ortnahe Versorgung der Versicherten entscheidend beeinträchtigt“, heißt es in der Resolution. Der Vorstand der KBV hatte sich in den vergangenen Wochen ebenfalls mehrfach zu den Plänen positioniert.

Die Delegierten der Vertreterversammlung verwiesen auf die Prinzipien der Frei­beruf­lich­keit und der ärztlichen Selbstverwaltung. Diese sehen sie durch die Pläne der Bundes­re­gierung als „akut gefährdet“ an. Sie machen darin deutlich, dass sie das derzeitige Sys­tem der Selbstverwaltung als „Erfolgsmodell“ betrachten. „Es sorgt für einen funktionie­renden Interessensausgleich im Sinne einer Gesamtverantwortung für die Gesundheits­versorgung und orientiert sich letztlich am Patientenwohl“, so die Delegierten.

Der Politik werfen sie vor, die staatliche Einflussnahme stark ausweiten zu wollen. Sie sei dabei, unter dem euphemistischen Namen „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ ein Ge­setz zu entwickeln, mit dem die Selbstverwaltung in ihrem Handeln „erheblich einge­schrän­kt“ werde und das einer kleinteiligen Fachaufsicht durch das Bundesgesund­heits­ministerium „Tür und Tor öffnet“. So ein Signal sei „gerade der kommenden Ärztege­ne­ra­tion nicht zu vermitteln“. „Es unterhöhlt das Zutrauen in eine selbständige, freibe­ruf­liche Zukunft“, erläutern die Delegierten. Zudem würden bewährte ambulante Ver­sor­gungs­­strukturen geschwächt.

Aus Sicht der KBV-VV ist ein Gesundheitswesen mit gesellschaftlich anerkannten Wer­ten wie der freien Wahl des behandelnden Arztes und Psychotherapeuten, einer wohn­ort­nah­en ambulanten und stationären Versorgung nur möglich, wenn die Orientierung am individuellen Wohl und an der optimalen Behandlung des Patienten erfolgt. Das gehe nur „mit einer starken Selbstverwaltung“.

EB/may

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