Resolution: KBV-VV gegen Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Berlin – Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV VV) haben sich in einer Resolution gegen Pläne des Gesetzgebers gerichtet, die Regeln für die gemeinsame Selbstverwaltung zu verschärfen. Den derzeit vorliegenden Referentenentwurf eines GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes lehnen sie entschieden ab.
„Mit diesen Regelungen werden die Grundfesten der ärztlichen sowie gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert und die patientenorientierte und wohnortnahe Versorgung der Versicherten entscheidend beeinträchtigt“, heißt es in der Resolution. Der Vorstand der KBV hatte sich in den vergangenen Wochen ebenfalls mehrfach zu den Plänen positioniert.
Die Delegierten der Vertreterversammlung verwiesen auf die Prinzipien der Freiberuflichkeit und der ärztlichen Selbstverwaltung. Diese sehen sie durch die Pläne der Bundesregierung als „akut gefährdet“ an. Sie machen darin deutlich, dass sie das derzeitige System der Selbstverwaltung als „Erfolgsmodell“ betrachten. „Es sorgt für einen funktionierenden Interessensausgleich im Sinne einer Gesamtverantwortung für die Gesundheitsversorgung und orientiert sich letztlich am Patientenwohl“, so die Delegierten.
Der Politik werfen sie vor, die staatliche Einflussnahme stark ausweiten zu wollen. Sie sei dabei, unter dem euphemistischen Namen „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ ein Gesetz zu entwickeln, mit dem die Selbstverwaltung in ihrem Handeln „erheblich eingeschränkt“ werde und das einer kleinteiligen Fachaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium „Tür und Tor öffnet“. So ein Signal sei „gerade der kommenden Ärztegeneration nicht zu vermitteln“. „Es unterhöhlt das Zutrauen in eine selbständige, freiberufliche Zukunft“, erläutern die Delegierten. Zudem würden bewährte ambulante Versorgungsstrukturen geschwächt.
Aus Sicht der KBV-VV ist ein Gesundheitswesen mit gesellschaftlich anerkannten Werten wie der freien Wahl des behandelnden Arztes und Psychotherapeuten, einer wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung nur möglich, wenn die Orientierung am individuellen Wohl und an der optimalen Behandlung des Patienten erfolgt. Das gehe nur „mit einer starken Selbstverwaltung“.
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