Rettungsdienst: Kreise wollen Geld vom Land Brandenburg

Potsdam – Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg hat der Brandenburger Landkreistag das Land Brandenburg zu einer Kostenbeteiligung aufgefordert. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming.
Die nun vorliegende Urteilsbegründung bringt aus Sicht des Landkreistages Brandenburg in einem zentralen Punkt rechtliche Klarheit. Demnach dürften die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen nicht pauschal über die Benutzungsgebühren auf andere Nutzer des Rettungsdienstes umgelegt werden.
Die bislang von den Trägern des Rettungsdienstes praktizierte Finanzierungspraxis sei damit nicht mehr tragfähig. Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts, dass Gebühren nur für Leistungen erhoben werden dürfen, die dem jeweiligen Gebührenschuldner auch tatsächlich zurechenbar sind. Eine pauschale Verteilung von Kosten für Einsätze, die andere verursacht haben, ist damit unzulässig.
„Die Urteilsbegründung macht deutlich, dass Gebühren im Rettungsdienst nicht nach dem Prinzip ‚alle zahlen alles mit‘ erhoben werden dürfen“, sagte der Präsident des Landkreistags, Siegurd Heinze. „Entscheidend ist die konkrete Leistung im Einzelfall.“
Zugleich zeige die Entscheidung, dass das Gericht nicht jede Form der Finanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen ausschließe. Vielmehr rücke die Frage in den Mittelpunkt, wie diese Einsätze rechtlich sauber in der Satzung abgebildet werden könnten.
„Mit dem nun vorliegenden Urteil sind zwei Dinge klar: Fehlfahrten und Fehleinsätze dürfen nicht auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden“, erklärte die Landrätin von Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan (Linke). „Zugleich zeigt die Entscheidung, dass hierfür grundsätzlich ein neuer Gebührentatbestand in Betracht kommen kann.“
Wie das ausgestaltet werden könne, müsse künftig genau geklärt werden. „Klar ist aber auch, dass die Landkreise mit hieraus resultierenden Kosten nicht allein gelassen werden können“, sagte das geschäftsführende Präsidialmitglied Holger Obermann.
„Die Landkreise erwarten selbstverständlich, dass das Land Verantwortung übernimmt: Denn der bodengebundene Rettungsdienst ist eine Pflichtaufgabe mit hohen Qualitätsanforderungen, die das Land den Landkreisen übertragen hat.“
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