Rettungsorganisation Sea-Eye klagt in Italien

Regensburg – Die in Regensburg ansässige Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat erneut Klage gegen die Festsetzung ihres Rettungsschiffes Sea-Eye 4 in Italien eingelegt. Das gab die Organisation am vergangenen Freitag bekannt.
Die italienische Küstenwache hatte das Schiff den Angaben zufolge am 22. August für 20 Tage im Hafen von Salerno festgesetzt. Es sei außerdem ein Bußgeld von 3.333 Euro verhängt worden.
Die Festsetzung sei damit begründet worden, dass die Sea-Eye 4 zwischen dem 17. und dem 19. August drei Rettungseinsätze für in Seenot geratene Flüchtlinge durchführte, statt nach der ersten Rettung direkt Italien anzusteuern. Für Italien sei dies ein Gesetzesverstoß.
Sea-Eye rechtfertigt das Verhalten seiner Schiffsbesatzung jedoch mit der akuten Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Sie nicht zu retten, wäre ein Verstoß gegen das Völkerrecht gewesen.
„Hätte die Sea-Eye 4 nach der ersten Rettung den Einsatz beendet, wären zwei Boote zurückgelassen worden. Auf dem dritten Boot waren bereits mehrere Personen bewusstlos, weil sie dem Meer viele Tage schutzlos ausgeliefert waren. Nicht zu retten, hätte sie dem sicheren Tod überlassen“, sagte Sea-Eye-Vorsitzender Gorden Isler.
Seit längerer Zeit tobt ein Streit darüber, ob deutsche Schiffe Flüchtlinge aus dem Mittelmeer retten sollen. Italien und auch Stimmen in Deutschland argumentieren, damit werde nur das Geschäftsmodell der illegal vorgehenden Schleuserbanden untermauert. Die Befürworten halten das Retten von Menschenleben für wichtiger.
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