Rheinland-Pfalz: Neue Corona-Warnampel steuert Maskenpflicht an Schulen

Mainz – Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat heute die Einführung einer neuen Corona-Warnampel beschlossen, die auch den schulischen Alltag steuern soll. So besteht bei der Warnstufe 1 lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien, wie Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) nach einer Kabinettssitzung in Mainz mitteilte.
Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kinder in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.
Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz von gestern gilt bei einem Infektionsfall an einer Schule die Quarantäne nur noch für die unmittelbar Betroffenen. Alle anderen müssen an fünf Schultagen in Folge einen Coronaschnelltest vornehmen und Maske tragen. Das jeweilige Gesundheitsamt könne im Einzelfall aber auch strengere Maßnahmen anordnen, erklärte Hubig.
Die drei neuen Warnstufen richten sich nicht mehr allein nach der Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2. Zusätzlich wird in der vorgestern in Kraft tretenden Coronalandesverordnung die Hospitalisierungsinzidenz berücksichtigt, also die Zahl der Neuaufnahmen von Coronapatienten innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner.
Als dritter Faktor für die Bemessung der Warnstufen kommt noch der prozentuale Anteil von Menschen mit COVID-19 auf den Intensivstationen der Krankenhäuser hinzu. Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt.
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