Mecklenburg-Vorpommern: Coronapatienten künftig Maßstab für Schutzmaßnahmen

Schwerin – Bei der Festlegung der Coronaschutzmaßnahmen ist in Mecklenburg-Vorpommern künftig die Zahl der Coronapatienten in Krankenhäusern der ausschlaggebende Faktor. Wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) mitteilte, verständigte sich das Kabinett in seiner Sitzung gestern auf eine entsprechende Änderung.
„Die Hospitalisierung ist künftig entscheidend“, betonte der Minister. Sie gibt die Zahl der innerhalb der zurückliegenden sieben Tage in Kliniken eingelieferten COVID-19-Patienten an. Die neue Regelung soll morgen in Kraft treten.
Bislang galt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen im Land als Leitkriterium. Diese wird nun laut Glawe in der Wertigkeit zurückgestuft und – wie auch die Auslastung der Intensivbetten – nur noch zur Gewichtung des Infektionsgeschehens herangezogen.
Nach Angaben des Ministers ist die Hospitalisierung mit dem Wert 2,0 derzeit noch in der Ampelstufe Grün und weit von einer besorgniserregenden Stufe entfernt. Ab einem Wert von 15,0 (Orange) können in der betroffenen Region zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
„Die Lage ist noch entspannt“, sagte Glawe, mahnte zugleich aber, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die Impfangebote zu nutzen. „Unser Ziel bleibt es, wie in Skandinavien, eine Impfquote von über 80 Prozent zu erreichen“, sagte der Minister. Denn damit lasse sich die Pandemie am besten bekämpfen. In Mecklenburg-Vorpommern besitzen erst knapp 61 Prozent der Menschen vollständigen Impfschutz.
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