Rheinland-Pfalz und Saarland legen Daten zu Behandlungsfehlern vor

Mainz – Der „Gemeinsame Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland“ hat für das vergangene Jahr in den beiden Bundesländern zusammen 53 Behandlungsfehler festgestellt, 43 in Rheinland-Pfalz und zehn im Saarland. Insgesamt hatten sich 432 Patienten an den Ausschuss gewandt.
„Fehler in der Medizin sind nie ganz vermeidbar. Entscheidend ist der offene und systematische Umgang mit ihnen“, sagte Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nehme deshalb jeden eingehenden Antrag sehr ernst. Nur wenn man offen darüber spreche, könnten Schwachstellen aufgedeckt und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufgebaut werden, so Matheis.
Eine Auswertung für Rheinland-Pfalz zeigt laut Ärztekammer: Im vergangenen Jahr sind für Rheinland-Pfalz bei 313 Anträgen 144 Sachentscheidungen getroffen worden. Die meisten Anträge betrafen die Unfallchirurgie (59), Allgemeinchirurgie (10) sowie die Frauenheilkunde (8) und die Kardiologie (8).
In etwa der Hälfte der Verfahren trifft der Ausschuss keine Entscheidung. Das liegt zum Beispiel daran, dass die Antragsteller nicht in Rheinland-Pfalz behandelt wurden, der Vorfall länger als fünf Jahre zurückliegt, ein Verfahren schon bei Gericht anhängig ist oder von der Staatsanwaltschaft überprüft wird.
Lehnen die ärztlichen Haftpflichtversicherungen oder die beschuldigten Kliniken oder niedergelassenen Ärzte eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab, erfolgt ebenso keine Entscheidung in der Sache.
Im Schlichtungsausschuss für Rheinland-Pfalz und das Saarland arbeiten Ärztinnen beziehungsweise Ärzte mit Juristen und Patientenvertretern zusammen. Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
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