Rheuma: G-BA konkretisiert Leistungen für ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Leistungen für Patienten mit Rheuma, die von einem Ärzteteam im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden, konkretisiert. In der gestrigen Plenumssitzung wurde zum Beispiel festgelegt, dass Ärzte für eine ASV-Berechtigung sowie die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten mindestens 240 Patienteninnen und Patienten im Jahr behandeln müssen. Diese Mindestmenge entfällt bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Außerdem wurde beschlossen, wie die Zusammensetzung eines ASV-Teams aussehen muss: Die Teamleitung übernehmen Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie. Mitglieder des Kernteams sollen dazu Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Nephrologie, Pneumologie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie sein. Bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen übernimmt die Teamleitung ein Pädiater mit Zusatzweiterbildung Kinder-Rheumatologie. Zum Kernteam gehören dann auch Augenärzte.
Streit um Orthopäden
Damit die Bildung von Rheuma-ASV-Teams nicht gefährdet wird, wurde beschlossen, dass der Facharzt für Orthopädie mit rheumatologischer Zusatzweiterbildung in bestimmten Fällen nicht zum Kernteam gehören muss. Über diese Ausnahmeregelung und erste Öffnungsklausel eines ASV-Teams wurde im Plenum heftig gestritten. Vor allem die Vertreter der Krankenkassen waren empört über diese Öffnung und stimmten der Richtlinie insgesamt nicht zu.
„Es ist lächerlich, wenn wir die ambulante spezialfachärztliche Versorgung hier nun ohne Fachärzte beschließen“, sagte Johann Magnus von Stackelberg im Plenum. Dem GKV-Vertreter hielt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, entgegen: „Es ist klar, dass wir Orthopäden im Team wollen, aber wir brauchen die Ausnahme hier, denn für die ASV ist die Versorgung von Rheuma eine der letzten Erfolgschancen.“
Vonseiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hieß es, dass 23 Fachgebiete bei den ASV-Teams für Rheuma berücksichtigt werden. „Da ist es nicht so schwierig, wenn ein Facharzt fehlt“, hieß es in der Diskussion. Auch der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken betonte die Ausnahme in diesem Fall: „Holzschnitzartige Bewertungen taugen hier nichts. Wir müssen auch als G-BA hier die Chance sehen, die uns hier für Patienten mit Rheuma in der ASV bietet.“ Später auf einer Pressekonferenz fügte er hinzu: „Ich bedaure ganz ausdrücklich, dass die GKV hier nicht für den Beschluss gestimmt hat. Es geht hier um die Versorgung in einem Gebiet, das an Unterversorgung leidet.“ Alle drei Unparteiischen des G-BA hatten für diese Öffnungsklausel gestimmt.
Teil der Diskussion waren auch die Laborleistungen, die Rheumatologen in der ASV als Leistungen des Speziallabors durchführen und abrechnen können. „Es wäre befremdlich gewesen, wenn die internistischen Rheumatologen anders als im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ihr Speziallabor wie zum Beispiel den Rheumafaktor HLA-B27 nicht selbst hätten erbringen und abrechnen dürfen“, erklärte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV in einer Mitteilung.
Absolute Ausnahme
„Ebenso wenig wäre es sachgerecht gewesen, das Zustandekommen von Rheuma-ASV-Teams daran scheitern zu lassen, dass die Zahl der Orthopäden mit rheumatologischer Zusatzweiterbildung stark rückläufig ist.“ In der Plenumssitzung betonte Klakow-Franck, das dies aber eine absolute Ausnahmeregelung für Rheuma sei. Auch die Patientenvertretung stimmte dem zu.
Vor einem Jahr hatte das Gremium der Selbstverwaltung bereits den Behandlungsumfang, die Anforderungen an das Personal, an die Ausstattung und die Qualitätssicherung für Rheuma in der ASV festgelegt. Die ASV wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2012 beschlossen. In dem Gesetz wurde das bislang den Krankenhäusern vorbehaltende Versorgunggebiet auch auf die vertragsärztliche Versorgung ausgedehnt und damit zu einem neuen sektorübergreifenden Versorgungsbereich ausgebaut. Allerdings hat sich die Selbstverwaltung darüber in den vergangenen Jahren heftig zerstritten, ASV-Teams kommen auch wegen hoher bürokratischen Hürden kaum zustande.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: