ASV: Ab dem zweiten Quartal 2018 auch in der Urologie
Berlin – Ab dem Frühjahr 2018 soll die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von urologischen Tumoren starten. Von dem neuen sektorenübergreifenden Angebot profitieren Patienten mit seltenen oder schweren Erkrankungen. Dazu zählen alle fortgeschrittenen, metastasierten urologischen Tumorerkrankungen, bei denen eine multimodale Therapie oder Chemotherapie erforderlich ist.
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits Richtlinien unter anderem für rheumatologische Erkrankungen, Mukoviszidose, Tuberkulose, gastrointestinale und gynäkologische Tumoren festgelegt hat, folgt die Richtlinie für urologische Tumoren. Voraussetzung für die Teilnahme an einer ASV ist demnach die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team aus Praxis- und Klinikärzten. Innerhalb des sektorenübergreifenden Versorgungsangebots übernimmt dieses die ambulante hochspezialisierte und leitliniengerechte Behandlung der Patienten.
ASV-Teilnahmebedingungen
Die Richtlinie des G-BA gibt zudem vor, dass teilnehmede Kliniken über eine Intensivstation und ein Notfalllabor verfügen müssen. Die Teamleitung übernehmen Fachärzte für Urologie oder für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie des Krankenhauses oder der urologischen Praxis. Ärzte dieser Fachrichtungen bilden auch das Kernteam, das noch um den Facharzt für Strahlentherapie ergänzt wurde.
Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat einen Film produziert, der Urologen über die Teilnahme an der ASV informiert. Ab Minute zehn des Videos werden zehn häufige Fragen beantwortet:
Wie lange dauert die Beantragung der ASV? (circa sechs Monate)
Welche Fachbereiche dürfen mitmachen?
Müssen mit allen Fachärzten Verträge/Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden? (ja)
Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
Kann es zu Honorarsteigerungen kommen?
/youtube, streetsfilm
Schon im Jahr 2012 wurden die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für die ASV geschaffen.
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