Skandal um Immobilienfonds weitet sich aus

München – Die Zahl der finanziell Betroffenen eines in Schieflage geratenen Immobilienfonds ist offenbar größer als bislang bekannt. Betroffen sind offenbar nicht nur Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ).
Demnach haben mutmaßlich auch rund 50 Direktinvestoren Geld in den Fonds gesteckt, heißt es unter Berufung auf Mailing-Listen. Auf diesen finden sich unter anderem diverse Pensionskassen, Sterbekassen und Altersversorgungswerke diverser Ärztekammern sowie die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe.
Auch der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost, der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, das Bistum Augsburg, die Versicherung Die Bayerische und die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der TÜV in Deutschland sind genannt.
Die meisten mutmaßlichen Investoren wollten sich dem Bericht zufolge auf Anfrage nicht äußern. Der Kirchenkreis Hamburg-Ost bestätigte jedoch, in den Fonds investiert zu haben. „Teile davon haben wir bereits in der Vergangenheit abgeschrieben und aktuell sind wir dabei, die Abschreibung zu finalisieren.“ Der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein rechnet nach eigenen Angaben „nicht mehr mit nennenswerten Rückflüssen“.
NDR, WDR und SZ hatten zuvor bereits berichtet, dass rund 20 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen rund 400 Millionen Euro in den Fonds investiert und verloren hätten.
Viele der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern. Zu den großen Investoren gehörten den drei Medien zufolge unter anderem die KKH mit 47 Millionen Euro und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit 50 Millionen.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Die KV Baden-Württemberg wies darauf hin, dass Mittel für ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten nicht betroffen seien.
Man verfüge über zwei verschiedene Finanzkreisläufe. Aus dem einen erfolgten Honorarzahlungen an Ärzte und Psychotherapeuten. Der andere sei der eigene Verwaltungskostenhaushalt, der im Wesentlichen aus einer Verwaltungskostenumlage bei den Ärzten und Psychotherapeuten finanziert werde.
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage besonders risikoarm sein muss. Auf die anderen nun offenbar auch betroffenen Einrichtungen treffen die strengen Investitionsregeln nicht zu, sie haben dadurch mehr Spielraum bei Risikoanlagen.
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