„Das Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes ist für jeden Arzt unethisch!“
Dresden – In Dresden hat im September eine Arztpraxis speziell zur Versorgung von Asylbewerbern geöffnet. Sie soll Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung und ihrer Außenstellen in Dresden und Asylbewerbern in den städtischen Flüchtlingsheimen eine Anlaufstelle bieten.

5 Fragen an Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
DÄ: Die medizinische Versorgung der ankommenden Flüchtlinge ist eine große Herausforderung. Wie organisieren Sie die Arbeit in der neuen Praxis?
Heckemann: Seit Mitte September versorgt eine Allgemeinärztin die Flüchtlinge in den Räumen der Kassenärztlichen Bereitschaftspraxis Dresden. Zudem werden Ärzte auf Honorarbasis an der ärztlichen Versorgung mitwirken. Dolmetscher sind ständig verfügbar und auch Sozialarbeiter stehen zur Verfügung. Die Praxis hat Montag bis Freitag geöffnet, von 9.00 bis 17.00 Uhr.
DÄ: Die Praxis befindet sich auf dem Gelände der Uniklinik…
Heckemann: Richtig, im Haus 28. Das ist günstig, weil Patienten von dort rasch zu weiteren Untersuchungen weitergeleitet werden können, zum Beispiel zum CT, wenn das nötig wird. Für die Ärzte der Praxis haben wir Sonderregeln ausgehandelt – sie können den Flüchtlingen bei Bedarf direkt in der Praxis Behandlungsscheine ausstellen. Diese müssen also nicht für jede weitere Untersuchung wieder zum Amt und sich dort einen solchen Behandlungsschein abholen, wie sonst nötig.
DÄ: Welche Leistungen erhalten die Asylbewerber in der Praxis?
Heckemann: Sie erhalten dort den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsumfang für Asylbewerber gemäß Paragraf vier des Asylbewerberleistungsgesetzes – und hier gibt es ein Problem. Das Gesetz sieht nämlich nur die Versorgung von Akutkrankheiten vor. Das bedeutet aber, dass Ärzte zum Beispiel Diabetes und Bluthochdruck nicht behandeln sollen – außer bei einer akuten Entgleisung. Dieses Gesetz, dieser Paragraf, muss daher dringend geändert werden. Ich sage ganz klar: Das Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes ist für jeden Arzt unethisch. Andererseits ist es aber auch für mich richtig und selbstverständlich, dass der Leistungsanspruch verglichen mit den GKV-Versicherten deutlich eingeschränkt ist.
DÄ: Die KV hat das ärztliche und nichtärztliche Personal der Praxis eingestellt. Zahlen die Ärzte diese Versorgung also letztlich aus ihrem Honorartopf?
Heckemann: Nein! Die Praxis rechnet ihre Leistungen ganz normal ab, wie jede Praxis, die Asylbewerber behandelt. Kostenträger sind ausschließlich die Landesdirektion Dresden und die Stadt Dresden. Sollten die Praxiskosten diese Erträge übersteigen, trägt das Land den sich möglicherweise ergebenden Fehlbetrag.
DÄ: Wie geht es weiter?
Heckemann: Die Praxis soll zunächst bis Ende Dezember betrieben werden, danach werden die Staatsregierung, die Stadt Dresden und wir entscheiden, ob sich dieses Modell bewährt hat und weiter benötigt wird. Die Politik hat das Projekt, nachdem sich anfangs die Landesdirektion noch etwas zierte, dann sehr unterstützt. Die Landesgesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) vertritt die Auffassung, dass diese Praxis beispielgebend für andere Standorte sein kann. Das werden wir dann sehen.
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