5 Fragen an...

„Gute Deutschkenntnisse sind essenziell“

  • Dienstag, 15. Januar 2013

Köln – In jüngster Zeit häufen sich Medienberichte über Ärzte mit mangelnden Deutsch­kenntnissen. Wer in Deutschland als Arzt arbeiten will, muss die „für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“ nachweisen. Das sieht die Bundesärzteordnung vor. Wie genau die Sprachkenntnisse überprüft werden, ist Sache der Bundesländer und der für die Approbation zuständigen Behörden.

In Rheinland-Pfalz werden die Sprachprüfungen seit August 2012 durch die Landes­ärzte­kammer vorgenommen – und in deren Auftrag von der Bezirksärztekammer Rhein­hessen in Mainz. Es handelt sich um eine mündliche Prüfung. Zunächst findet ein orien­tierendes allgemeines Gespräch statt. Dann wird eine Anamnesesituation simuliert.

Dieses „Patientengespräch“ dauert rund 20 Minuten. Der Prüfling soll eine Verdachts­diagnose formulieren und dem Patienten die geplante weitere Diagnostik erläutern. Im Anschluss muss er das Gespräch im Sinne eines Befundberichts schriftlich ausformu­lieren.

Uploaded: 15.01.2013 15:43:18 by mis
Jürgen Hoffart

5 Fragen an Dr. med. Jürgen Hoffart, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

DÄ: Wie wichtig sind gute Deutschkenntnisse für die ärztliche Tätigkeit?
Hoffart: Gute Deutschkenntnisse sind essenziell. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn ich kein Deutsch kann, kann ich den Patienten nicht verstehen. Dann besteht eine erhöhte Gefahr von Fehldiagnosen, weil keine vernünftige Anamnese stattfindet. Ein klassischer Fehler: Der Herzinfarkt wird für eine Blinddarment­zün­dung gehalten. Beides kann Bauchschmerzen verur­sachen. Wenn der Patient auch noch Dialekt redet, dann ist es noch schwieriger.

DÄ: Reichen die Vorgaben in der Bundesärzteordnung aus?
Hoffart: Nein. Die sind eindeutig zu lasch. Auch wenn wir einen Ärztemangel haben, brauchen wir dringend eine Verschärfung. Die Regelungen müssen konkretisiert werden. Vor allem denke ich, wir brauchen einheitliche Vorgaben. Es kann nicht sein, dass jedes Bundesland anders vorgeht.

DÄ: Wie sollte eine Sprachprüfung aussehen?
Hoffart:  Am besten wäre eine verpflichtende mündliche Deutschprüfung. Allein die Vorlage eines Zertifikats oder eine schriftliche Prüfung reichen nicht aus. Die Simulation eines Arzt-Patienten-Gesprächs, wie wir es hier in Rheinland-Pfalz machen, ist aus meiner Sicht der beste Weg. Es geht ja um diese konkrete Situation, in der der Arzt zurechtkommen muss.

DÄ: Welche Erfahrungen haben Sie mit den Prüfungen in Rheinland-Pfalz gemacht?
Hoffart:  Insgesamt kommen sehr viele ausländische Ärzte ohne ausreichende Deutsch­kenntnisse. Manche haben ein B2- oder sogar C1-Zertifikat, können aber kein Anam­nese­gespräch führen. Natürlich gibt es auch Prüflinge mit sehr guten Deutschkennt­nissen. Allerdings muss man sagen: Würden wir hier Maßstäbe anlegen wie zum Beispiel  in den USA, dann hätten wir sicher eine viel höhere Durchfallquote. Seit August 2012 haben wir 48 Prüfungen durchgeführt. Dabei sind zehn Prüflinge durchgefallen.

DÄ: Gehören die Sprachprüfungen in ärztliche Hand?
Hoffart:  Ich finde schon. Das Arzt-Patienten-Gespräch ist eine besondere Situation. Das ist ja etwas anderes, als ob ich ein Brot kaufen gehe. Die Frage ist: Ist der Prüfling in der Lage, die Beschwerden des Patienten zu erfassen? Kann er die geplanten Unter­suchungen erläutern? Ob das der Fall ist, können am besten Ärzte beurteilen. Insofern denke ich, die Sprachprüfungen sind bei uns als Kammer gut aufgehoben.

BH

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