„Unsere Vulnerabilität und die Bedingungen für Resilienz sind uns bewusst geworden“
Berlin – Während der vergangenen beiden Jahre der COVID-19-Pandemie sind diverse Fehler bei der Krisenbewältigung gemacht worden. So konnten Entscheidungskonflikte nicht immer gut gelöst und unterschiedliche moralische Güter nicht optimal gegeneinander abgewogen werden, konstatiert der Deutsche Ethikrat in seiner jüngsten Stellungnahme „Vulnerabilität und Resilienz in der Krise – Ethische Kriterien für Entscheidungen in einer Pandemie“. Insbesondere ältere Menschen und Kinder und Jugendliche hätten sehr gelitten.
Über die Lehren aus der Pandemie, insbesondere für den Gesundheitsbereich, sprach das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) mit der Ethikerin und Humangenetikerin Sigrid Graumann , die die Federführung bei der Erstellung des Ethikratpapiers hatte.

5 Fragen an Sigrid Graumann, Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum, Mitglied des Deutschen Ethikrates
DÄ: Frau Professorin Graumann, was ist für Sie die wichtigste Lehre aus der Pandemie?
Sigrid Graumann: Die COVID-19-Pandemie hat uns gezeigt, dass sich in unserem gesellschaftlichen Bewusstsein ein enggeführtes, falsches Verständnis von Freiheit durchgesetzt hat. Freiheit wird oft nur als Freiheit von äußeren Zwängen verstanden.
Dabei wird ausgeblendet, dass wir als Menschen verletzliche Wesen sind, die auf soziale Beziehungen und ein funktionierendes Gemeinwesen angewiesen sind, um ihre Freiheit leben zu können. Deshalb ist auch die Rede von Freiheit versus Gesundheitsschutz in Bezug auf die Pandemiebekämpfung nicht richtig.
Unsere Freiheit ist auch dann eingeschränkt, wenn unsere Gesundheit durch eine COVID-19-Erkrankung oder durch eine Überforderung des Gesundheitswesens bedroht ist. Eine der wichtigsten Lehren aus der Pandemie ist für mich daher, dass uns unsere Vulnerabilität und die Bedingungen für Resilienz bewusstgeworden sind.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt nennen: zu Beginn der Pandemie mussten unter den Bedingungen begrenzten Wissens und großem Zeitdruck Entscheidungen über einschneidende Infektionsschutzmaßnahmen getroffen werden. Diese fielen entsprechend pauschal und hart aus, was zu dem Zeitpunkt im Großen und Ganzen gerechtfertigt war. Dann aber hätte die Entwicklung evidenzbasierter, differenzierter Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Pandemiekrise einsetzen müssen, was leider kaum passiert ist.
Eine wichtige Lehre aus der Pandemie ist daher, frühzeitig zu beginnen, eine angemessene Langzeitstrategie zu entwickeln. Dafür braucht es empirische Daten über die Entwicklung der Pandemie sowie über direkte und indirekte Konsequenzen von Schutzmaßnahmen, die gezielt erhoben werden müssen.
Wir alle sind von der Pandemie und ihren Folgen betroffen, aber nicht alle auf die gleiche Weise. Deshalb sollte bei einer Langzeitstrategie nicht nur im Blick sein, besonders vulnerable Personengruppen vor einer Infektion zu schützen, sondern auch ungleiche Belastungen und Benachteiligen durch die getroffenen Schutzmaßnahmen zu minimieren und gegebenenfalls zu kompensieren sowie der Verschärfung sozialer Benachteiligungen entgegenzuwirken.
DÄ: Welche Institutionen waren besonders schlecht auf die Situation der Pandemie vorbereitet?
Graumann: Die Institutionen des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens waren generell nicht gut auf eine Krise wie die Pandemie vorbereitet. Dies hat dazu geführt, dass besonders vulnerable Personen unzureichend geschützt werden konnten. In der Langzeitpflege hatten wir extrem hohe Krankheits- und Sterblichkeitsraten unter den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch die Pflegefachkräfte waren sehr hohen Infektionsrisiken ausgesetzt.
Mit Ausgangs- und Besuchsverboten wurde versucht, das Infektionsgeschehen einzuschränken – mit enormen Belastungen für die davon betroffenen Menschen. Dies betraf nicht nur die Langzeitpflege, sondern auch Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die wirkungsvollste Pandemieschutzmaßnahme wäre gewesen, kleine Gruppen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu bilden, die von festen Teams betreut werden. Auf diese Weise hätte das Infektionsgeschehen ohne Ausgangs- und Besuchsverbote eingeschränkt werden können. Dafür aber hat es nicht nur an Geld, sondern vor allem auch an räumlichen und personellen Ressourcen gefehlt.
Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den leistungsfähigsten und kostenintensivsten der Welt und hat dennoch in der Pandemie erhebliche Defizite offengelegt. Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patienten mussten für viel Geld „freigekauft“ werden. Die Gesundheitsämter stießen bei der Erfassung von Infektionen, der Kontaktnachverfolgung und der Quarantänebetreuung rasch an Kapazitätsgrenzen. Verschobene Therapien und Operationen haben zu gesundheitlichen Schädigungen von schwer und chronisch kranken Menschen geführt.
Besonders gravierend wirkte sich der Pflegekräftemangel aus, der sich durch die pandemiebedingten Belastungen noch weiter verschärft hat. Ich meine, dass sich diese Probleme in einem stärker gemeinwohlorientierten Gesundheitswesen als weniger gravierend darstellen würde.
Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule waren von Kontaktbeschränkungsmaßnahmen besonders betroffen. Bei der Umstellung auf Distanzunterricht stellten sich im internationalen Vergleich erheblichen Defizite deutscher Schulen bei der Digitalisierung dar.
Zu den Bildungsverliererinnen und -verlierer während der Pandemie zählen die Kinder sozioökonomisch benachteiligter Eltern, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, in Geflüchteten-Unterkünften sowie mit Behinderung. Sie waren zum Teil gänzlich vom Distanzunterricht ausgeschlossen.
Unsere Institutionen der Daseinsvorsorge müssen krisenfester werden. Das bedeutet, dass Institutionen darauf vorbereitet sein müssen, in einer pandemischen Situation wirkungsvolle Maßnahmen des Infektionsschutzes zu ergreifen und dies mit der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags in Einklang zu bringen.
Dies kann am besten gelingen, wenn politisch klare Rahmenbedingungen gesetzt werden, innerhalb derer Schutzmaßnahmen unter Kenntnis der lokalen Verhältnisse und unter Beteiligung der direkt betroffenen Personen umgesetzt werden. So können auch kreative Problemlösungspotenziale freigesetzt werden.
DÄ: Besonders hart waren ältere Menschen, insbesondere Pflegebedürftige, betroffen: sowohl von der Krankheit an sich als auch von den Maßnahmen dagegen. Ist aus Ihrer Sicht manchmal sogar die Menschenwürde verletzt worden?
Graumann: Vor allem zu Beginn war das der Fall, als Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen völlig von sozialer Teilhabe ausgeschlossen waren und viele sogar alleine, ohne Begleitung durch nahestehende Personen sterben mussten. Der Ethikrat hat daher in einer Ad hoc-Empfehlung gefordert, dass ein Minimum an sozialen Kontakten ermöglicht werden muss.
Die Achtung der Menschenwürde gebietet außerdem mit Hilfe von Schutzmaßnahmen Situationen vorzubeugen, in denen Triage-Entscheidungen in der medizinischen Versorgung notwendig werden – das konnte hierzulande glücklicherweise weitestgehend vermieden werden. Sollte es dennoch zu solchen tragischen Entscheidungssituationen kommen, muss der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung begegnet werden, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.
Grundsätzlich gilt, dass bei allen Pandemieschutzmaßnahmen die Achtung der Menschenwürde und des Kerns der Grund- und Menschenrechte gewahrt sein muss. Außerdem müssen die Belastungen sozial gerecht verteilt und ungleiche Belastungen gegebenenfalls kompensiert werden.
Der Kern der Grund- und Menschenrechte ist etwa betroffen, wenn Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen von sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind, wenn Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen können oder wenn Menschen in existenziellen Notlagen essenzielle Hilfen verwehrt werden.
Bei allen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung müssen soziale Dienste, Anlaufstellen und Schutzräume für Menschen in Notsituationen soweit funktionsfähig bleiben, dass sie Hilfe erhalten. Besonders betonen möchte ich, dass Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen – etwa in Unterkünften für geflüchtete oder für wohnungslose Menschen – nicht durch Kollektivquarantäne vermeidbaren Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt werden dürfen.
DÄ: Sehen Sie diesbezüglich auch noch Nachholbedarf in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie des Pflegepersonals?
Graumann: Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte und Pflegefachkräfte sehe ich zunächst in der Vorbereitung auf Priorisierungsentscheidungen, wenn in einer Pandemie nicht genügend Behandlungskapazitäten vorhanden sind, um alle Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen. Das betrifft die sogenannte Triage, geht aber darüber hinaus.
Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen, wenn etwa die Erfolgsaussicht der Behandlung als wesentliches Entscheidungskriterium herangezogen wird. Dies setzt eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem tendenziell defizitorientieren, sogenannten medizinischen Modell von Behinderung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung voraus.
Aber auch darüber hinaus sind Mitarbeitende und besonders Leitungskräfte im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen in einer Pandemie damit konfrontiert, komplexe Güterabwägungen vornehmen zu müssen, bei denen der Gesundheitsschutz gegen andere Güter wie etwa Selbstverwirklichungschancen oder soziale Teilhabe abgewogen werden muss. Für all diese Priorisierungs- und Abwägungsentscheidungen braucht es ethische Reflexionskompetenz, die gelernt und eingeübt werden kann.
DÄ: Wie bewerten Sie Kommunikation, die während der Pandemie herrschte?
Graumann: Informationen über gesundheitspolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erreichten viele Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend. Es fehlten nicht nur zu Beginn der Pandemie überhaupt gut aufbereitete Informationen über Gesundheitsgefahren von COVID-19 und über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, sondern es mangelt bis heute an einer niedrigschwelligen, kultursensiblen, mehrsprachigen Kommunikationsstrategie, die etwa auch die sozialen Medien nutzt und alle Bevölkerungskreise erreicht. Außerdem darf Kommunikation keine Einbahnstraße sein.
Vertrauen in Politik und Wissenschaft setzt voraus, dass es Räume zum Austausch und zur Diskussionen gibt, in denen die Menschen mit ihren Bedenken, Ängsten und Widersprüchen ernst genommen werden. Aufgrund erheblicher Mängel der Informations- und Kommunikationsstrategie konnten sich viele Missverständnisse, Fehl- und Falschinformationen verbreiten. Besonders deutlich ist das bei der Impfkampagne.
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