Abklärungspauschale wird kaum abgerechnet
Berlin – Die vor einem halben Jahr eingeführte Abklärungspauschale in der Notfallversorgung wird aus Sicht des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, „nach wie vor nicht richtig verstanden“. Obwohl die Pauschale „neues Geld“ für eine erbrachte Leistung sei, werde sie bei weniger als einem Prozent der Fälle abgerechnet, unterstrich der KBV-Vize in einem Interview auf KV-on.
Laut bundesweiten Abrechnungsdaten sowie nationalen und internationalen Studien benötigen etwa zehn Prozent der Patienten, die eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsuchen, keine dringliche Diagnostik und Therapie. Wenn Bereitschaftsdienst- und Notfallärzte solche Fälle nicht selbst behandeln, sondern an einen niedergelassenen Arzt weiterleiten, können sie dafür seit 1. April die Abklärungspauschale abrechnen. Die Pauschale beträgt tagsüber 4,74 Euro und nachts 8,42 Euro.
Vor dem Hintergrund überlaufener Krankenhausambulanzen sprach sich Hofmeister im KV-on-Interview zudem erneut dafür aus, Bereitschafts- und Notfalldienst enger zu verzahnen. Dadurch könnten die einzelnen Dienste von Bürgern bedarfsgerechter beansprucht und die knappen Ressourcen an Fachleuten besser gesteuert werden. Aus seiner Sicht könnten dabei sowohl Portalpraxen in Krankenhäusern als auch telefonische Anlaufstellen zur Abklärung der Zuständigkeiten zu einer effizienteren, sektorenübergreifenden Zusammenarbeit beitragen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: