Ärzteschaft

Abklärungspauschale wird kaum abgerechnet

  • Freitag, 3. November 2017

Berlin – Die vor einem halben Jahr eingeführte Abklärungspauschale in der Notfall­versorgung wird aus Sicht des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, „nach wie vor nicht richtig verstanden“. Obwohl die Pauschale „neues Geld“ für eine erbrachte Leistung sei, werde sie bei weniger als einem Prozent der Fälle abgerechnet, unterstrich der KBV-Vize in einem Interview auf KV-on.

Laut bundesweiten Abrechnungsdaten sowie nationalen und internationalen Studien benötigen etwa zehn Prozent der Patienten, die eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsuchen, keine dringliche Diagnostik und Therapie. Wenn Bereitschaftsdienst- und Notfallärzte solche Fälle nicht selbst behandeln, sondern an einen niedergelassenen Arzt weiterleiten, können sie dafür seit 1. April die Abklärungspauschale abrechnen. Die Pauschale beträgt tagsüber 4,74 Euro und nachts 8,42 Euro.

Vor dem Hintergrund überlaufener Krankenhausambulanzen sprach sich Hofmeister im KV-on-Interview zudem erneut dafür aus, Bereitschafts- und Notfalldienst enger zu verzahnen. Dadurch könnten die einzelnen Dienste von Bürgern bedarfsgerechter beansprucht und die knappen Ressourcen an Fachleuten besser gesteuert werden. Aus seiner Sicht könnten dabei sowohl Portalpraxen in Krankenhäusern als auch telefoni­sche Anlaufstellen zur Abklärung der Zuständigkeiten zu einer effizienteren, sektoren­über­greifenden Zusammenarbeit beitragen.

hil/sb

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