Politik

Gestufte Notfallstrukturen: Fristverlängerung für Befragung der Krankenhäuser

  • Dienstag, 15. August 2017

Berlin – Notfallstrukturen stehen derzeit im Mittelpunkt einer Befragung des IGES-Instituts im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter allen deut­schen Krankenhäusern. Wie das Gremium heute mitteilte, wurde nun die Frist für die Abgabe der Fragebögen ans IGES-Institut um zwei Wochen bis zum 31. August 2017 verlängert. Damit entspreche man der Bitte aus vielen Einrichtunge, wie es hieß.

Die rund 2.000 zugelassenen Krankenhäuser sind aufgefordert, sich an der bundes­weiten Fragebogenaktion zu beteiligen und eine Selbsteinschätzung hinsichtlich des bisher erarbeiteten Konzeptes des G-BA zum gestuften System von Notfallstrukturen abzugeben. Ziel ist es, möglichst belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen der verschiedenen G-BA-Konzepte auf die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu erhalten.

Grundlage für Berechnungen

Die vom IGES-Institut ausgewerteten Daten sollen in den weiteren Beratungen des G-BA berücksichtigt werden. Bis zum 31. Dezember 2017 will das Gremium einen Beschluss zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern fassen. Die Regelungen des G-BA dienen als Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlä­gen in der Krankenhausfinanzierung.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde dem G-BA die neue Aufgabe übertragen, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu ent­wickeln. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung insbesondere Mindestvor­gaben zu der Art und der Anzahl von Fachabteilungen, der Anzahl und der Qualifi­kation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie dem zeitlichen Umfang der Bereit­stellung von Notfallleistungen festzulegen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychia­trische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde der G-BA beauftragt, vor einer abschließenden Beschlussfassung eine Folgenabschätzung durchzuführen und deren Ergebnisse bei seiner abschließenden Beschlussfassung zu berücksichtigen.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung