Gestufte Notfallstrukturen: Fristverlängerung für Befragung der Krankenhäuser
Berlin – Notfallstrukturen stehen derzeit im Mittelpunkt einer Befragung des IGES-Instituts im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter allen deutschen Krankenhäusern. Wie das Gremium heute mitteilte, wurde nun die Frist für die Abgabe der Fragebögen ans IGES-Institut um zwei Wochen bis zum 31. August 2017 verlängert. Damit entspreche man der Bitte aus vielen Einrichtunge, wie es hieß.
Die rund 2.000 zugelassenen Krankenhäuser sind aufgefordert, sich an der bundesweiten Fragebogenaktion zu beteiligen und eine Selbsteinschätzung hinsichtlich des bisher erarbeiteten Konzeptes des G-BA zum gestuften System von Notfallstrukturen abzugeben. Ziel ist es, möglichst belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen der verschiedenen G-BA-Konzepte auf die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu erhalten.
Grundlage für Berechnungen
Die vom IGES-Institut ausgewerteten Daten sollen in den weiteren Beratungen des G-BA berücksichtigt werden. Bis zum 31. Dezember 2017 will das Gremium einen Beschluss zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern fassen. Die Regelungen des G-BA dienen als Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen in der Krankenhausfinanzierung.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde dem G-BA die neue Aufgabe übertragen, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu entwickeln. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung insbesondere Mindestvorgaben zu der Art und der Anzahl von Fachabteilungen, der Anzahl und der Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen festzulegen.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde der G-BA beauftragt, vor einer abschließenden Beschlussfassung eine Folgenabschätzung durchzuführen und deren Ergebnisse bei seiner abschließenden Beschlussfassung zu berücksichtigen.
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