Ärzteschaft

Bundesärztekammer appelliert an Abgeordnete, Cannabisgesetz zu stoppen

  • Freitag, 3. November 2023
/fotomek, stock.adobe.com
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Berlin – Die Legalisierung von Cannabis beschäftigt in der kommenden Woche die Abgeordneten im Gesund­heitsausschuss des Bundestags. Die Bundesärztekammer (BÄK) wiederholte heute nochmals das Anliegen, das Vorhaben zu stoppen.

„Der Bundestag würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland einen großen Dienst er­weisen, wenn er dieses Gesetz durchfallen lässt“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Notwendig sei viel­mehr eine verantwortungsbewusste Drogenpolitik, die den Fokus auf gezielte Präventionsstra­tegien und die Förderung von Interventionsprogrammen lege.

„Die Bundesregierung versucht sich mit ihrem Gesetz zur Cannabislegalisierung an der Quadratur des Kreises“, führte Reinhardt aus. Sie wolle den Eigenanbau erlauben und Cannabisclubs einführen, gleichzeitig solle die Zahl der Konsumenten sinken. „Es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann.“

Für die Bundesärztekammer ist die internationale Studienlage eindeutig. Die Legalisierung von Cannabis führt für die Ärzte zu mehr Konsum und verharmlost die damit verbundenen Risiken. „Cannabis kann abhängig machen und gravierende Entwicklungsschäden verursachen – gerade bei jungen Menschen“, erklärte die BÄK.

Sie verweist darauf, dass selbst das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite vor den psychi­schen, sozialen und körperlichen Risiken warnt. Es sei „aus medizinischer Sicht höchst unverantwortlich, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach die wissenschaftlichen Erkenntnisse“ ignoriere.

Stattdessen versuche er, mit hilflosen Slogans wie „Brokkoli ist mir lieber“ junge Menschen vom Kiffen abzu­halten, monierte Reinhardt. Für ihn bleibt darüber hinaus unklar, wie die ohnehin schon überlasteten Behör­den die kleinteiligen Vorgaben zu Prävention und Gesundheitsschutz überhaupt kontrollieren sollten. „Das ist kein ernstzunehmender Jugendschutz, sondern eine drogenpolitische Bankrotterklärung.“

may/EB

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