Ärzteschaft

Bundesärztekammer erläutert Hintergründe zur GOÄ-Novelle

  • Freitag, 2. Mai 2025
/Maybaum
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Berlin – Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig soll Ende Mai darüber entscheiden, ob der neuen Bundesregierung eine endgültige Verständigung zwischen Ärzteschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) über den Entwurf für eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verkündet werden kann. Die Bundesärztekammer (BÄK) geht nun im Deutschen Ärzteblatt nochmals auf die häufigsten Fragen ein.

Die Ärzteschaft in Deutschland stehe vor einer wichtigen Weichenstellung, betonten Klaus Reinhardt, Präsident der BÄK, Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der BÄK, sowie Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der BÄK.

Dabei gehe es um mehr als die Vergütungsregelungen für die Behandlung der Privatversicherten in Deutschland. Es gehe vielmehr um ein Wesensmerkmal des freien ärztlichen Berufs. Denn zu den Kernelementen der Freiberuflichkeit gehöre eine staatliche Gebührenordnung, wird betont.

Bei der ärztlichen Versorgung gehe es um ein Behandlungsverhältnis zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und Patientin oder Patienten im gegenseitigen Vertrauen mit der Zusicherung bestmöglicher Versorgung. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass diesem Versprechen ein angemessenes Honorar gegenüberstehe.

Dieses müsse eine hochwertige Versorgung ermöglichen und dürfe zugleich die Patienten nicht überfordern. Dass die aktuelle GOÄ seit Jahrzehnten nicht mehr novelliert worden sei, verursache eine Vielzahl praktischer Probleme, Fehlanreize und Abrechnungsstreitigkeiten, so die BÄK.

Nun liege nach einem mehrjährigen Prozess ein Entwurf für einen gemeinsamen Novellierungsvorschlag von BÄK und PKV-Verband vor, der im engen Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften erarbeitet worden sei. Dass der Verordnungsgeber eine neue GOÄ erlasse, ohne die Sichtweise des PKV-Verbandes einzubeziehen, sei nicht nur politisch, sondern auch rechtlich kaum vorstellbar.

Aus dem vorliegenden Novellierungsvorschlag ergibt sich der BÄK zufolge für die Breite der Ärzteschaft eine bessere Vergütung und eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt. Zudem sorge man für mehr Rechtssicherheit und Transparenz – was Ärzten und Patienten zugutekomme. Künftig solle die GOÄ kontinuierlich an die Entwicklung der Medizin und der Kosten angepasst werden.

Wie die BÄK erläutert, gehe man von einem Anstieg des Gesamtvolumens der PKV-Ausgaben von 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Novelle aus – das wären rund 1,9 Milliarden Euro. Die große Mehrzahl der Ärzte würde deshalb von einer Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfes deutlich profitieren.

Betont wird, dass diese von BÄK und PKV-Verband erwarteten Kostenentwicklungen kein Budget, sondern Prognosen darstellen. Auch wenn diese Prognosen durch die tatsächlichen Entwicklungen übertroffen würden, bleibe jede auf Basis der neuen GOÄ erstellte Rechnung gültig und müsse ohne Abschläge bezahlt und auf Basis des Versicherungsvertrages erstattet werden. Sondereffekte bei der Morbidität und bei medizinischen Innovationen seien zudem zusätzlich zu den genannten 13,2 Prozent zu berücksichtigen.

Wer nach den jahrelangen Verhandlungen und vor dem Hintergrund der äußeren Rahmenbedingungen des Zustandekommens einer neuen GOÄ glaube, es wäre ein substanziell besserer Kompromiss mit dem PKV-Verband erzielbar, gebe „völlig unrealistischen Erwartungen Hoffnung“, so Reinhardt, Lundershausen und Langenberg.

Es sei nun Sache des Deutschen Ärztetages, darüber zu entscheiden, ob der GOÄ-Entwurf als Kompromiss zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben werden soll.

Insbesondere aus technischen Fächern gab und gibt es deutliche Kritik an der geplanten GOÄ-Novelle. Beklagt wird vor allem eine zu große Abwertung der jeweiligen Leistungen.

aha

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