Debatte um Ultraschall als IGeL-Leistung

Berlin – Die Bewertungen von Ultraschalluntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die privat bezahlt werden müssen, lasse sich nicht pauschal treffen. Das betonten heute Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM).
Einigkeit bestehe zwar darin, dass ein flächendeckendes Screening – etwa zur Krebsfrüherkennung – in vielen Fällen nicht sinnvoll sei. Dennoch zeige sich, dass in der gezielten Diagnostik und bei individuellen Risikokonstellationen Ultraschall einen erheblichen medizinischen Nutzen bieten könne.
Der transvaginale Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke gehört zu den am häufigsten in Anspruch genommenen individuellen Gesundheitsleistungen. Nach Angaben des IGeL-Monitors nutzten im Jahr 2024 rund 7,5 Millionen Frauen gynäkologische IGeL-Angebote, davon etwa 3,3 Millionen einen transvaginalen Ultraschall.
Gleichzeitig sei kaum eine andere Leistung so stark umstritten und öffentlich kritisiert worden wie diese Untersuchung, sagte Markus Hoopmann. In der politischen und medialen Diskussion werde der transvaginale Ultraschall häufig pauschal als „Krebsvorsorge“ dargestellt und daran gemessen. Dies stellt jedoch nach Ansicht des Leiters der gynäkologischen Sonografie an der Frauenklinik des Universitätsklinikums Tübingen eine „Verzerrung der Debatte“ dar.
Der Ultraschall werde in der Praxis überwiegend nicht als reine Krebsvorsorge eingesetzt, sondern als diagnostisches Instrument zur Abklärung von Befunden, da die herkömmliche Tastuntersuchung in ihrer Aussagekraft begrenzt sei, erläuterte er. „Eierstockveränderungen lassen sich hierbei erfahrungsgemäß erst ab einer Größe von etwa fünf bis sieben Zentimetern zuverlässig erfassen“, so Hoopmann. Der Verzicht auf Ultraschall bedeute daher eine eingeschränkte Beurteilbarkeit.
Hoopmann verwies auf eine stichprobenartige Recherche des IGeL-Monitor-Teams des Medizinischen Dienstes Bund. Diese hatte 2020 ergeben, dass viele Praxen den transvaginalen Ultraschall zur Krebsfrüherkennung anbieten. Auch jüngeren Frauen wurden Ultraschalluntersuchungen als Krebsfrüherkennung angeboten, obwohl sie nicht zur Risikogruppe gehören.
Leitlinien sehen Untersuchung kritisch
In allen Behandlungsleitlinien, die das Team des IGeL-Monitors zu Rate gezogen hatte – Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und internationale Fachverbände –, wurde übereinstimmend davon abgeraten, bei Frauen ohne Krankheitsverdacht oder erblichen Veränderungen eine solche Untersuchung durchzuführen.
Auch die internationale Gesundheitsinitiative Choosing Wisely, die sich gegen unnötige Gesundheitsversorgung und Überversorgung richtet, listet den Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung unter den Maßnahmen, die unterlassen oder kritisch hinterfragt werden sollten, da aufgrund der Untersuchung Frauen unnötig beunruhigt würden und es zu einer unnötigen Entfernung der Eierstöcke und Komplikationen bei den Operationen kommen könne.
Der häufig geäußerten Sorge vor unnötigen Operationen widersprach Hoopmann heute. Diese Annahme fände in den Versorgungsdaten keine Bestätigung. Vielmehr unterlägen Eingriffe strengen Qualitätskontrollen. Studien zeigten, dass Ultraschall bei entsprechender Expertise eine hohe diagnostische Genauigkeit erreiche. Laut internationalen Untersuchungen liege die Sensitivität und Spezifität bei etwa 93 Prozent.
Die große Mehrheit der Eierstockeingriffe erfolge aufgrund gutartiger Veränderungen wie Teratomen, Zystadenomen oder Endometriomen, erklärte Hoopmann. Diese Befunde ließen sich sonografisch mit hoher Sicherheit erkennen und charakterisieren. Ihr Nachweis bedeute keineswegs automatisch eine Operationsindikation. Gerade beim Endometriom könne der Ultraschall vielmehr ein entscheidender Einstieg in eine gezielte Diagnostik sein.
Nicht empfohlen, aber eine ergänzende Rolle
Ähnlich bewerteten die Expertinnen und Experten der DEGUM heute den Brustultraschall. Auch diese Untersuchung wird häufig als IGeL-Leistung in Ergänzung zum Mammografie-Screening angeboten – insbesondere bei jüngeren Frauen oder dichtem Brustgewebe.
„Die alleinige Methode Mammasonografie zur Brustkrebsfrüherkennung wird aufgrund von fehlenden belastbaren Langzeitstudien von den Fachgesellschaften übereinstimmend nicht empfohlen“, stellte Ellen Marzotko, niedergelassene Gynäkologin in Erfurt, klar.
Dennoch habe die Methode ihren Platz, so die Ärztin: Die ergänzende Rolle der Mammasonografie in Einzelfällen sei „unbestritten“. Insbesondere bei eingeschränkter Aussagekraft der Mammografie könne sie zusätzlichen diagnostischen Nutzen bieten. Allerdings wies Marzotko auch auf Risiken hin: Zu beachten sei dabei die hohe Rate an falsch positiven Befunden, die weitere Untersuchungen nach sich ziehen könnten.
Ein Beispiel für den gezielten Nutzen von Ultraschall liefere auch die Schilddrüsendiagnostik, so Viktoria Köhler von der Medizinischen Klinik 1 – Endokrinologie, Universitätsmedizin Frankfurt am Main. Ihr zufolge gilt die Sonografie als zentrales Verfahren zur Risikobewertung von Knoten. „Entscheidend ist jedoch nicht das bloße Auffinden eines Knotens, sondern dessen strukturierte Risikobewertung“, erklärte sie.
Moderne Klassifikationssysteme ermöglichten es, unnötige Biopsien zu vermeiden und dennoch relevante Befunde sicher zu erkennen, so Köhler. Der Ultraschall sei „kein Instrument der undifferenzierten Früherkennung, sondern ein Werkzeug der differenzierten Risikostratifizierung“. Richtig eingesetzt helfe er, relevante Befunde frühzeitig zu erkennen, intermediäre Veränderungen sicher zu beobachten und unnötige Biopsien sowie operative Eingriffe zu vermeiden.
Auch in der Orthopädie spielt Ultraschall als IGeL eine Rolle. „Der diagnostische Ultraschall ist die Methode der Wahl zur Diagnosestellung und Lokalisation von Verkalkungen im Schulterbereich“, erklärte Peter Keysser, Chefarzt bei den Waldburg-Zeil Kliniken, Klinik Oberammergau.
Die Untersuchung sei „völlig belastungsfrei, kostengünstig und jederzeit verfügbar“. Darüber hinaus ermögliche Ultraschall eine gezielte Therapieplanung. Bei chronischen Verläufen komme häufig die Stoßwellentherapie zum Einsatz, die ebenfalls meist als IGeL angeboten werde.
„Mit der Stoßwellentherapie kann der Krankheitsverlauf abgekürzt werden“, so Keysser. „Der Wirkmechanismus und die Erfolgsraten sind inzwischen wissenschaftlich gut belegt, auch wenn die Einstufung der Methode als Kassenleistung – analog zum Fersensporn – unter Verweis auf die ,noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Wirkung' bisher aussteht“, sagte der Orthopäde. Hier wünsche man sich eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Eine IGeL-Leistung wird jedoch nur dann Kassenleistung, wenn sie sowohl nachweislich wirksam, sicher und wirtschaftlich ist sowie gleichzeitig auch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) offiziell anerkannt wird. Bei der Stoßwellentherapie ist das momentan nicht der Fall.
Dem IGeL-Monitor zufolge ist die Studienlage zur Bewertung der Extrakorporalen Stoßwellentherapie zur Behandlung der sogenannten Kalkschulter und des Tennisarms „nicht überzeugend“. Das wissenschaftliche Team stieß auf Studien mit widersprüchlichen Ergebnissen. In der Gesamtschau fielen die Bewertungen mit dem Fazit „unklar“ aus.
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