Ärzteschaft

Einigung zu Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar in Westfalen-Lippe

  • Freitag, 11. April 2025
/picture alliance, Bildagentur-online, Schoening
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Münster – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Krankenkassen haben sich auf eine rückwirkende Regelung zur Verordnung von Apexxnar geeinigt.

Diese sieht vor, dass Ärzte den Pneumokokken-Impfstoff bereits ab dem Tag der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) – dem 28. September 2023 – über den Sprechstundenbedarf verordnen konnten.

Hintergrund ist, dass rund 300 Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff bereits vor Inkrafttreten der angepassten Schutzimpfungsrichtlinie und vor Aufnahme dieser Impfleistung in die regionale Impfvereinbarung verimpft haben. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte dies formal gesehen so nicht erfolgen dürfen.

Mit der jetzt erzielten Einigung akzeptieren die Krankenkassen, dass Apexxnar rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung am 28. September 2023 über den Sprechstundenbedarf verordnet worden ist. Mögliche Regressforderungen entfallen damit.

Die Krankenkassen würden ausdrücklich die engagierte Arbeit der hausärztlichen Praxen in der ambulanten Versorgung anerkennen, sagte der Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, Tom Ackermann. Der Schutz der Patienten vor Infektionskrankheiten sei und bleibe ein gemeinsames Ziel, das man mit dem Verhandlungsergebnis unter Beweis stelle.

„Die erzielte Einigung zeigt einmal mehr, wie wichtig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure in der Selbstverwaltung ist“, ergänzte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV.

Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung laut Robert-Koch-Institut (RKI) für Säuglinge ab zwei Monaten, für alle Menschen ab 60 Jahren und für Personen mit bestimmten Erkrankungen, zum Beispiel chronischen Krankheiten der Lunge oder des Herzens, einem behandlungsbedürftigen Diabetes oder bestimmten neurologischen Krankheiten. 

hil

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