Ärzteschaft

Fachgesellschaft begrüßt Screening bei Bauchaorten­aneurysmen

  • Donnerstag, 22. Juni 2017

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt, dass gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren künftig ein Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen in Anspruch nehmen können.

„Das Tückische an der Erkrankung liegt darin, dass die Aussackung des größten Gefäßes im Bauchraum meist keine Beschwerden verursacht“, erläuterte Thomas Fischer, stellvertretender Leiter der Sektion Radiologie bei der DEGUM und Leiter des interdisziplinären Ultraschall-Zentrums am Institut für Radiologie am Campus Charité Berlin-Mitte. Der Screening sei daher ein richtiger Schritt, die Fachgesellschaft empfiehlt jedoch, auch Frauen einzubeziehen.

„Darüber hinaus wäre es ratsam, auch Patienten mit einem besonderen Risikoprofil – beispielsweise Personen mit einer Fettstoffwechselerkrankung, Diabetes, Bluthochdruck und starke Raucher ab dem 55. Lebensjahr – in das Vorsorgescreening einzuschließen“, so Fischer.

Mittels Ultraschall sei ein Bauchaortenaneurysma von einem erfahrenen Untersucher leicht bei einer Früherkennungsuntersuchung zu diagnostizieren, so der DEGUM-Experte. Dabei messe der Arzt den Durchmesser des Blutgefäßes: „Bei einem Durchmesser ab 5,5 Zentimetern ist das Risiko für ein Reißen des Gefäßes recht hoch, sodass wir den Patienten dann zu einem operativen Eingriff raten“, berichtet Fischer.

Bei kleineren Aneurysmen seien regelmäßige Kontrollen empfehlenswert. Für das Screening sollten Untersucher eine nachweisbare Qualifikation haben, empfiehlt der Experte. Denn es gehe nicht nur darum, den Durchmesser der Bauchaorta zu bestimmen, sondern auch, zum Beispiel einen Einriss des Gefäßes frühzeitig zu erkennen.

Eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu dem neuen Leistungsangebot ist vor wenigen Tagen zusammen mit einer Versicherteninformation in Kraft getreten. Bis Männern ab 65 Jahren es wahrnehmen können, wird es es aber noch bis zu sechs Monaten dauern: Der zuständige Bewertungsausschuss muss zunächst noch die Frage der ärztlichen Vergütung regeln.

hil

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