Gitter spricht sich gegen Patientenlotsen und für Stärkung der Hausärzte aus

Berlin – Das Gesundheitswesen benötigt nach Ansicht der Ärztekammer Bremen keine zusätzlichen Patientenlotsen. Hausärzte seien bereits diejenigen, die chronisch und mehrfach kranke Menschen durch das Gesundheitssystem lotsen könnten und sollten, sagte Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, heute. Man müsse „nichts Neues erfinden“, sondern die Hausärzte stärken. Dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegne man nicht mit der Erfindung immer neuer Berufsfelder.
Gitter reagiert damit auf Äußerungen der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, die sich für Patientenlotsen ausgesprochen hatte. Diese sollen Patienten dabei helfen, die medizinische Betreuung zu organisieren, und ihnen einen Überblick über Versorgungsangebote und Sozialleistungen geben. Schmidtke stützte sich bei ihrer Forderung auf die Ergebnisse einer vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie des IGES-Instituts, die bereits existierende Modellprojekte mit Patientenlotsen untersucht hatte.
„Ich frage mich, ob ein privatwirtschaftliches Institut wie das IGES zuständig für die Gestaltung des Gesundheitssystems ist oder nicht doch eher die gewählten Volksvertreter“, sagte Gitter. Zugleich sei zu fragen, ob aufwendige Ministerien gerechtfertigt seien, wenn sie die Arbeit von privaten Beraterinstituten erledigen ließen und dann „womöglich ungeprüft in politische Aktionen umsetzen“.
„Wer wirklich sinnvoll etwas gegen den Fachkräftemangel tun möchte, solle lieber für bestehende Berufe attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen“, sagte Gitter. Patienten wünschten sich oft, dass ihr Hausarzt mehr Zeit für sie habe.
Darum wäre es sinnvoll, Hausärzte für ihre Zuwendung zum einzelnen Patienten besser zu vergüten und angehenden Hausärzten ihre Arbeit in der Patientenversorgung direkt zu bezahlen, statt Almosen über Fördertöpfe auszuteilen. Hausärzte sollten zudem ohne Angst vor Regressen Hilfen wie auch die Unterstützung von Pflegenden, sozialen Diensten und anderen verordnen können.
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