Grundlohnrate neuer Anker für Honorarverhandlungen

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sind unter neuen Vorzeichen in die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr gestartet.
Hintergrund der Neuerung ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist. Damit wollte die Bundesregierung aus Union und SPD erreichen, dass die jährlichen Vergütungsanstiege bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen begrenzt werden.
Als neuer Anker für die Gespräche, die heute in erster Runde in den Räumen der Krankenkassen in Berlin stattgefunden haben, greift nun die Grundlohnrate als verbindliche Obergrenze. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt dem Gesetz zufolge ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt.
Dieser Abschlag ist aus Sicht des Ministeriums notwendig, da die Grundlohnrate bis 2029 voraussichtlich „noch deutlich höher als im langfristigen Schnitt (rund vier Prozent) und wesentlich oberhalb der Entwicklung der Einnahmen der Krankenkassen (Zuweisungen wachsen bis 2029 um durchschnittlich 2,5 Prozent) liegen wird“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Fragen und Antworten zum Gesetz.
Die Grundlohnrate – oder auch Veränderungsrate – wird jeweils zum 15. September eines Jahres durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.
Sie berechnet sich nach Angaben des GKV-Spitzenverbands aus den durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen für den Zeitraum des zweiten Halbjahres des Vorjahres und des ersten Halbjahres des jeweils aktuellen Jahres im Vergleich zur jeweiligen Vorjahresperiode.
Dadurch, dass die Veränderungsrate aber erst in vier Wochen durch das BMG bekannt gegeben werden soll, ist in den Verhandlungen bislang offen, was die Höchstgrenze einer möglichen Honorarsteigerung wäre. Im Jahr 2026 lag die Grundlohnrate bei 5,17 Prozent, 2025 waren es 4,41 Prozent.
Das Problem, dass die Maximalsteigerung erst nach dem Start der Honorargesprächen festgelegt wird, hat dem Vernehmen nach heute sowohl auf Ärzte- als auch Kassenseite für Kopfschütteln gesorgt. Die Krankenkassen hatten in den vergangenen Jahren aber zumeist auch nicht mehr Geld auf die Gesamtvergütung gepackt als die Grundlohnrate.
Im vergangenen Jahr einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Honorarerhöhung von 2,8 Prozent. Der Orientierungswertes (OW), die maßgebliche Größe für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, erhöhte sich somit auf 12,7404 Cent (2025: 12,3934 Cent). Im Jahr davor hatte es einen Aufwuchs von 3,85 Prozent gegeben.
Heute sind die Gespräche ergebnislos vertagt worden. Am 25. August sollen sie fortgesetzt werden.
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