Ärzteschaft

KBV will Praxen helfen, wirtschaftlich zu arbeiten

  • Donnerstag, 6. August 2026
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) /picture-alliance, Britta Pedersen
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) /picture-alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Informationen bereitstellen, die es Praxen ermöglichen sollen, wirtschaftlich zu arbeiten. Das kündigte KBV-Chef Andreas Gassen angesichts der milliardenschweren Einsparungen im ambulanten Bereich an.

Für Ärzte und Psychotherapeuten werde es eine große Herausforderung, die Kürzungen für ihre Praxis zu identifizieren und dann zu gewährleisten, „dass eben nicht Leistungen erbracht werden, die über das vergütete Maß hinausgehen“, sagte er.

Der Handlungsbedarf für Ärzte und Psychotherapeuten besteht Gassen zufolge vor allem darin, die Praxisorganisation so zu gestalten, „dass die für 2027 zur Verfügung stehende Leistungsmenge optimal dem Praxisgeschehen angepasst werden kann“.

Das bedeutet, dass eine Praxis nach Möglichkeit nur so viele Fälle planbar abarbeite, für die auch eine Vergütung vorhanden sei, betonte er. Das kann laut KBV auch Konsequenzen für Patienten haben, weil die Terminverfügbarkeit geringer sein dürfte als vorher.

Der KBV-Chef rechnet je nach Fachgruppe mit sieben bis 13 Prozent weniger Fällen pro Quartal. Exakte Zahlen lägen noch nicht vor, da viele Regelungen erst im Bewertungsausschuss verhandelt werden müssten, betonte Gassen. Die KBV werde diese Werte in Absprache mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, denen die Honorarverteilung obliege, zeitnah zur Verfügung stellen.

Bei der Frage, wie mit dem begrenzten Geld Versorgung organisiert werden kann, sieht Gassen den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) in der Pflicht.

„Er muss sozusagen die Scherben dieses Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufkehren und schauen, wie man jetzt mit dieser doch deutlich zurechtgestutzten Vergütung perspektivisch Sicherstellung gestalten will“, sagte er.

Dabei sei ein Blick auf die wirtschaftliche Situation der Praxen sinnvoll. Praxen hätten unternehmerische Zwänge und von daher könne „eine reine Spargesetzgebung perspektivisch nicht dazu führen, dass sich die Versorgung stabilisiert oder gar verbessert“.

EB

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