Kinder- und Jugendmediziner warnen vor Verschlechterungen bei stationärer Versorgung

Leipzig – Kinder und Jugendliche dürften bei der spezialärztlichen Krankenhausversorgung keinesfalls schlechter gestellt werden als Erwachsene. Dies mahnte die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) im Rahmen des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin 2025 an.
„Rund 15 Prozent aller Minderjährigen in Deutschland leben mit einer Krankheit oder funktionellen Einschränkung, die länger als zwölf Monate anhält“, betonte Eckard Hamelmann, Kongresspräsident der DGKJ. Diese Patientinnen und Patienten benötigten nicht nur akute Hilfe, sondern eine langfristige, sektorenübergreifende Begleitung – ambulant, stationär, rehabilitativ und in kritischen Phasen auch palliativ.
Doch die aktuelle Versorgungsrealität bleibe hinter diesen Bedürfnissen zurück, so Hamelmann. Wege zu spezialisierten Zentren seien oft weit, die Wartezeiten bis zum Therapiebeginn lang, und es fehle an Fachärztinnen und Fachärzten, spezialisierten Pflegekräften sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, so die Kritik.
Besonders herausfordernd seien Übergänge – etwa von der Neonatologie in die Regelpädiatrie, von der Grund- in die weiterführende Schule oder in die Erwachsenenmedizin. „Gerade an diesen Schnittstellen entscheidet sich, ob medizinische Teilhabe gelingt oder ob chronische Erkrankungen das Risiko sozialer Ausgrenzung erhöhen“, warnte Hamelmann.
Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ, thematisierte die möglichen Folgen der geplanten Krankenhausreform. „Die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geraten zunehmend aus dem Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen.“
Die Versorgung von Kindern sei komplex und erfordere besondere Expertise vom ersten Lebenstag an. Die Umsetzung des aktuellen Entwurfs für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) würde die spezialisierte pädiatrische Versorgung gefährden, kritisierte Felderhoff-Müser.
Aus Sicht der DGKJ drohen unter anderem mit der vorgesehenen Streichung der Leistungsgruppe „Spezielle Kinder-und Jugendmedizin“ gravierende Folgen. Spezialgebiete wie etwa Kindergastroenterologie, -kardiologie, -neurologie oder -rheumatologie würden damit nicht definiert und drohten zukünftig in der Landeskrankenhausplanung keine Rolle zu spielen – und damit auch nicht bei der Kalkulation der Vorhaltekostenpauschalen.
Zudem seien die Leistungsgruppen der Erwachsenenmedizin nicht ausschließlich Patienten unter 18 Jahren vorbehalten. Sie könnten theoretisch bei Kindern und Jugendlichen ohne Einbindung von Kinder- und Jugendärzten zur Anwendung kommen – nach Einschätzung der DGKJ „unter Qualitätsgesichtspunkten nicht akzeptabel“.
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