Niedergelassene Diabetologen kritisieren geplante Jahrespauschalen

Heidenheim – Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) übt deutliche Kritik am Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Verband fürchtet um die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen und eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung von schwer Erkrankten.
„Die für uns relevanten Probleme bleiben auch im aktuellen Gesetzentwurf bestehen,“ sagte BVND-Vorsitzender Toralf Schwarz. Im Ergebnis der Verbände-Anhörung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei zwar die Regelung zur jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke abgemildert worden. Eine praktikable Umsetzung dieser Regelung ohne ausufernde Bürokratie in den Praxen erscheine dennoch außerordentlich schwierig, sagte Schwarz.
Insbesondere sei die geplante Regelung, die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung durch Jahrespauschalen zu ersetzen, schwierig. Zudem sollen die besagten Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden und gestaffelt zur Auszahlung kommen.
„Ein Teil dieser Kriterien sind für typische diabetologische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Wie fordern daher, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium mit aufzunehmen“, betonte Schwarz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe das Problem bereits erkannt und auch in ihrer Stellungnahme berücksichtigt.
Zudem bildeten Jahrespauschalen bei multimorbiden Patienten, Menschen mit Typ-1-Diabetes oder Typ-2-Diabetes mit Folgeerkrankungen nicht die Versorgungsrealität ab. „Hier bedarf es eines engen Kontaktes zu den Patientinnen und Patienten. Häufige Praxisbesuche sind schon allein wegen der regelmäßigen unverzichtbaren Laborkontrollen notwendig“, sagte Schwarz.
Schwerpunktpraxen wie etwa in der Diabetologie würden aber genau genau diese vulnerabel Erkrankten versorgen. Eine Umsetzung des Referentenentwurfs ohne wesentliche Korrekturen werde vor allem deren Versorgung mittel- bis langfristig erheblich verschlechtern, warnte Schwarz. Hier müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgesteuert werden.
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