Versorgungsgesetz passiert Bundeskabinett

Berlin – Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Damit ist der Weg für das parlamentarische Verfahren frei. Mit dem GVSG sollen der Hausarztberuf attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt sowie die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, sollen im Bundestag zusätzliche Punkte – die in früheren Entwürfen für das Gesetz teilweise schon enthalten waren – diskutiert werden und noch in das Gesetz einfließen.
Lauterbach verwies unter anderem auf Gesundheitskioske und die Frage der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen. Zudem sollten investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) „zum Schluss verboten“ werden.
Das Gesundheitssystem brauche eine Generalüberholung, um stark zu bleiben, so der Minister. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten Versorgung deswegen zwingend notwendig. Man dürfe nicht zulassen, dass es in bestimmten Regionen keine ausreichende medizinische Versorgung mehr gebe – genau dies drohe aber. Es dürfe keine „medizinische Banlieus“ geben.
Deshalb werde man mit dem GVSG die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte „unbürokratischer und attraktiver“ machen, so Lauterbach. Man streiche die Budgetvorgaben, schaffe die Quartalspauschalen ab und dämme mit der Bagatellgrenze die Arzneimittelregresse ein.
Zudem sieht das Gesetz Vorhaltepauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages vor. Gestrichen wurde allerdings der ursprünglich vorgesehene finanzielle Anreiz, der für Versicherte die Teilnahme an Hausarztverträgen noch attraktiver machen sollte. Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) werde sich auch ohne diesen Bonus durchsetzen, kommentierte der Minister.
Mehrausgaben durch Entbudgetierung nicht genau abschätzbar
Zu den Kosten der Entbudgetierung sagte der Minister, diese seien „schwer abzuschätzen“. Es werde aber sicher Mehrausgaben geben – diese seien aber gewollt, hier müsse man mutig sein. Die Alternative sei, dass es perspektivisch in vielen Gebieten keine hausärztlichen Praxen mehr geben werde. Im GVSG wird von einem „unteren dreistelligen Millionenbetrag“ pro Jahr ausgegangen.
„Wir verbessern außerdem das Angebot an Psychotherapie, insbesondere für Kinder und Jugendliche und für besonders schwer erkrankte Patienten“, so Lauterbach weiter. Das Gesetz sieht vor, eine separate Bedarfsplanung für Ärzte sowie Psychotherapeuten zu etablieren, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
Zudem sollen zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen werden, um ihnen so den Zugang zur Versorgung zu erleichtern. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll aufgegeben werden, das Antragsverfahren für die Beantragung von Kurzzeittherapie von einem bisher zweistufigen auf ein einstufiges Verfahren umzustellen.
Den G-BA selbst betreffen mehrere im GVSG geplante Maßnahmen. Unter anderem soll den Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen, eingeräumt werden.
Die Patientenvertretung soll das Recht erhalten, eine Beschlussfassung im Beschlussgremium einmalig zu verhindern – wodurch eine erneute Auseinandersetzung mit den bestehenden Bedenken oder Einwänden der Patientenvertretung in den Gremien des G-BA erfolgen soll.
Gemeinden und Städten soll es erleichtert werden, kommunale MVZ zu gründen. So könnten sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten und die „großen Ungleichheiten“ bei der Arztdichte angehen, erläuterte Lauterbach.
Über eine Beschleunigung der entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen sollen Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln erhalten.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist geplant, ein „übersichtliches und niedrigschwelliges digitales Informations- und Vergleichsangebot“ zu schaffen, wie es im GVSG heißt. Damit solle Service- und Beratungsqualität der Kassen transparent gemacht und so der Wettbewerb innerhalb der GKV gestärkt werden, sagte Lauterbach.
Der Bundesgesundheitsminister betonte, das GVSG solle als „eilbedürftig“ noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten werden.
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