Ärzteschaft

Nur die neueste elektronische Gesundheitskarte ist die richtige

  • Montag, 3. Dezember 2018
/Picture-Factory, stock.adobe.com
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Berlin – Ungültige elektronische Gesundheitskarten (eGK) verursachen in Praxen viel Zusatzaufwand. Versicherte sollten darauf achten, stets nur die zuletzt von der Krankenkasse zugesendete Gesundheitskarte zu verwenden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute erneut hingewiesen. 

Die eGK wird laufend mit neuen Funktionen und Sicherheitsmerkmalen versehen. Deshalb werden allein aus sicherheitstechnischen Gründen immer wieder neue Karten ausgegeben. Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Karte zugeschickt, ist nur noch diese gültig. „Andere, ältere Karten können dann nicht mehr benutzt werden – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf diesen aufgedruckt ist“, informiert die KBV nun. 

Kenntlich sind die neuen Karten an dem Kürzel „G2“ oder „G2.1“, das rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt ist. Bei den alten Karten ist die Kennzeichnung „G1“ zu finden. Nach Angaben der Krankenkassen haben praktisch alle Versicherten bereits eine neue G2-Karte erhalten.

Das heißt aber offenbar nicht, dass die Versicherten diese auch nutzen. Denn etliche G1-Karten laufen nach ihrem sichtbaren Gültigkeitsdatum auf der Rückseite erst Ende 2018 aus. Sie werden deswegen von den Versicherten noch in der Praxis vorgelegt, können aber nicht eingelesen werden.

Bis Ende des Jahres sollen alle Versicherten mit G2-Karten ausgestattet sein. „Damit auch im nächsten Jahr beim Arzt alles glatt läuft, sollten Versicherte also unbedingt ihre aktuellste G2-Karte – und nur diese - benutzen“, hieß es aus der KBV.

hil

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