Ärzteschaft

Regelindikationen psychiatrischer häuslicher Krankenpflege erweitert

  • Freitag, 19. Oktober 2018
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Berlin – Ärzte können eine psychiatrische häusliche Krankenpflege künftig auch bei posttraumatischen Belastungsstörungen, schweren psychischen Verhaltensstörungen im Wochenbett und weiteren Erkrankungen verordnen. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Liste der Regelindikationen erweitert und Kriterien festgelegt, in welchen Fällen eine Verordnung darüber hinaus möglich ist.

Grundsätzlich ist die psychiatrische häusliche Krankenpflege indiziert, wenn die Patienten das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt können. Bei bestimmten Indikationen – den „Regelindikationen“ – besteht grundsätzlich Anspruch auf psychiatrische häusliche Krankenpflege.

Außerdem hat der G-BA eine Öffnungsklausel beschlossen: Neben den Regelindikationen dürfen Ärzte psychiatrische häusliche Krankenpflege künftig auch bei allen anderen Diagnosen aus dem Indikationsbereich F00 bis F99 verordnen, wenn die Patienten ihr Leben im Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können und die Aussicht besteht, dass die Pflege die Störung positiv beeinflussen kann. Außerdem muss absehbar sein, dass die psychiatrische häusliche Krankenpflege dazubeitragen kann, dass der Patient das Leben im Alltag selbstständig bewältigen und koordinieren sowie Therapiemaßnahmen in Anspruch nehmen kann.

Zur Verordnung müssen Ärzte künftig die GAF-Skala anwenden. Diese „Global Assessment of Functioning Scale“ (GAF-Skala) ist eine international anerkannte Klassifikation zur Beschreibung der psychischen, sozialen und beruflichen Funktionen von psychisch erkrankten Menschen. Die Verordnung der Krankenpflege kann aufgrund von Regelindikationen künftig nur erfolgen, wenn ein GAF-Wert kleiner oder gleich 50 vorliegt. Für eine Verordnung aufgrund einer Erkrankung, die unter die Öffnungsklausel fällt, muss ein GAF-Wert kleiner oder gleich 40 vorliegen.

Der Beschluss ist Mitte Oktober in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, die Vergütung zu überprüfen und anzupassen. Erst dann kommen die neuen Regelungen zur Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege zur Anwendung.

hil

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