Videosprechstunde für alle Indikationen geöffnet

Berlin – Videosprechstunden sind jetzt für alle Indikationen und nicht mehr nur ausschließlich zum Zweck der Verlaufskontrolle bei definierten Krankheitsbildern und Indikationsbereichen möglich. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt, wie die KBV mitteilte.
Damit können jetzt auch psychologische Psychotherapeuten die Videosprechstunde abrechnen. Die Videosprechstunde wurde darüber hinaus für Pflegefallkonferenzen zwischen dem Arzt oder Psychotherapeuten und der Pflegekraft angepasst, bei der kein Patient einbezogen ist. Videosprechstunden zwischen Vertragsärzten beziehungsweise Vertragspsychotherapeuten und Pflegebedürftigen, eventuell unterstützt durch Bezugspersonen, können weiterhin auf Basis der bestehenden Regelungen im EBM erfolgen.
KBV und Krankenkassen wollen bis Ende September festlegen, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, um Videosprechstunden zusätzlich zu födern. Der Bewertungsausschuss soll unter anderem den Vorschlag der KBV prüfen, ob und wie für die Abrechnung der Videosprechstunde eine der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen analoge Vergütungssystematik aufgenommen werden kann.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: