Corona-Justizfall Ischgl: Staat bestreitet Schuld der Behörden

Wien – Im Justizstreit um das Coronakrisenmanagement im österreichischen Ischgl hat der Staat jegliches schuldhaftes Handeln der Behörden bestritten. Die Gesundheitsbehörden hätten „zu jedem Zeitpunkt sämtliche dem Ermittlungsstand entsprechenden, erforderlichen und durch die bestehende Rechtslage zur Verfügung stehenden Maßnahmen unverzüglich gesetzt“, heißt es in einer Klagebeantwortung der Finanzprokuratur als Vertreterin des Staates.
In ihrer Stellungnahme zu einer Amtshaftungsklage stellt die Finanzprokuratur außerdem infrage, dass sich der Betroffene in Ischgl mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt habe. Aufgrund der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen sei es durchaus möglich, dass der Kläger bereits infiziert nach Ischgl gereist sei.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Opfer vertritt, reagiert entsetzt. „Diese Klagebeantwortung ist eine ungeheuerliche Täter-Opfer-Umkehr und wir werden die falschen Darstellungen Punkt für Punkt widerlegen“, sagte VSV-Vorsitzender Peter Kolba. Über die anfangs eingebrachten vier Klagen hinaus würden weitere folgen. Mit einem Gerichtstermin sei voraussichtlich aber erst zu Beginn 2021 zu rechnen.
Ischgl galt im März als Corona-Hotspot in Europa. Tausende Infektionen sollen auf den bekannten Tiroler Wintersportort zurückzuführen sein. Eine unabhängige Expertenkommission hatte unlängst festgestellt, dass es im Krisenmanagement zu Fehlern und Fehleinschätzungen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen vier Verdächtige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.
Die Finanzprokuratur hielt fest: „Bei Beurteilung aller Maßnahmen ist stets jenes Wissen heranzuziehen, das über das Virus, dessen Verbreitungswege und die damit einhergehende Gefahr tagesaktuell bekannt war.“
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