Ausland

Corona-Justizfall Ischgl: Staat bestreitet Schuld der Behörden

  • Donnerstag, 29. Oktober 2020
/picture alliance, APA, picturedesk.com
/picture alliance, APA, picturedesk.com

Wien – Im Justizstreit um das Coronakrisenmanagement im österreichischen Ischgl hat der Staat jegliches schuldhaftes Handeln der Behörden bestritten. Die Gesundheitsbehör­den hätten „zu jedem Zeitpunkt sämtliche dem Ermittlungsstand entsprechenden, erfor­derlichen und durch die bestehende Rechtslage zur Verfügung stehenden Maßnahmen unverzüglich gesetzt“, heißt es in einer Klagebeantwortung der Finanzprokuratur als Vertreterin des Staates.

In ihrer Stellungnahme zu einer Amtshaftungsklage stellt die Finanzprokuratur außerdem infrage, dass sich der Betroffene in Ischgl mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt habe. Aufgrund der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen sei es durchaus möglich, dass der Kläger bereits infiziert nach Ischgl gereist sei.

Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Opfer vertritt, reagiert entsetzt. „Diese Klagebeantwortung ist eine ungeheuerliche Täter-Opfer-Umkehr und wir werden die falschen Darstellungen Punkt für Punkt widerlegen“, sagte VSV-Vorsitzender Peter Kolba. Über die anfangs eingebrachten vier Klagen hinaus würden weitere folgen. Mit einem Gerichtstermin sei voraussichtlich aber erst zu Beginn 2021 zu rechnen.

Ischgl galt im März als Corona-Hotspot in Europa. Tausende Infektionen sollen auf den bekannten Tiroler Wintersportort zurückzuführen sein. Eine unabhängige Expertenkom­mission hatte unlängst festgestellt, dass es im Krisenmanagement zu Fehlern und Fehl­einschätzungen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen vier Verdächtige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch über­tragbare Krankheiten.

Die Finanzprokuratur hielt fest: „Bei Beurteilung aller Maßnahmen ist stets jenes Wissen heranzuziehen, das über das Virus, dessen Verbreitungswege und die damit einhergehen­de Gefahr tagesaktuell bekannt war.“

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung