Erlaubnis für medizinisch assistierten Suizid in Italien

Rom – In Italien ist erstmals eine offizielle Erlaubnis für medizinisch assistierten Suizid erteilt worden. Die Gesundheitsbehörde der Region Marken fällte laut örtlichen Medienberichten heute eine entsprechende Entscheidung.
Zuvor war die zuständige Ethikkommission zu dem Schluss gekommen, dass die notwendigen Voraussetzungen im Falle eines bettlägerigen 43-Jährigen gegeben sind. Dem Beschluss war ein viel beachteter Rechtsstreit vorausgegangen.
Der Betroffene, ein früherer Lkw-Fahrer aus Pesaro, äußerte sich in einer ersten Reaktion „erleichtert“. Sein langer Leidensweg nach einem Verkehrsunfall sei nun fast vorbei.
Der seit mehr als zehn Jahren bewegungsunfähige Mann hatte bereits 2020 bei der lokalen Gesundheitsbehörde einen Antrag auf medizinisch assistierten Suizid gestellt, der zunächst ohne Prüfung abgewiesen worden war. Im Juni entschied ein Gericht in Ancona, dass die Prüfung durch die Gesundheitsbehörde doch stattfinden muss.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Damals stellten die Richter fest, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern.
Das Parlament wurde aufgefordert, eine genauere gesetzliche Regelung zu entwerfen. Das italienische Strafrecht sah für Anstiftung und Beihilfe zum Suizid bis zu dem Richterspruch fünf bis zwölf Jahre Freiheitsentzug vor.
Auch die italienische Regierung strebt eine Liberalisierung der Suizidbeihilfe an. Gesundheitsminister Roberto Speranza kündigte vor einigen Monaten eine entsprechende Vereinbarung mit den Regionen an.
Ziel sei es, in bestimmten Fällen eine rechtliche „Garantie“ zu schaffen. „Ich persönlich bin seit langem von der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer gesetzgeberischen Maßnahme in dieser Angelegenheit überzeugt“, so der Politiker.
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