Ausland

EU-Rat nimmt Richtlinie zur Verhältnismäßigkeits­prüfung an

  • Dienstag, 26. Juni 2018

Brüssel – Der Rat der EU hat am 21. Juni 2018 den Kompromisstext zur Richtlinie über eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung angenommen. Die Richtlinie soll den Wettbewerb in Dienstleistungssektor stärken und die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern fördern. Gleichzeitig schreibt die Europäische Union darin ein detailliertes Prüfverfahren vor, in dem Mitgliedstaaten die Vereinbarkeit zwischen Berufsregeln und Binnenmarktfreiheiten belegen müssen.

Den Heilberufen billigt die Richtlinie einen Sonderstatus zu. So enthält sie den Auftrag, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und unterstreicht die Notwen­digkeit, die Qualität heilberuflicher Leistungen und berufliche Unabhängigkeit zu sichern.

Gleichzeitig hebt die Richtlinie den Schutz von Leben und Gesundheit als höchste Rechtsgüter hervor. Damit mindert der finale Text das Ungleichgewicht des ursprünglichen Kommissionsentwurfs, der allein auf die Erfordernisse des Binnenmarkts abgezielt hatte. Die nun angenommene Fassung bestärkt jene Länder, die – wie Deutschland – auf die Bedeutung gesundheitsschützender berufsrechtlicher Anforderungen pochen.

Die Mitgliedstaaten haben ab Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gut zwei Jahre Zeit, das neu beschlossene Prüfverfahren in nationales Recht umzusetzen.

mab

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